anbieterförderungen

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt an Einrichtungen der Erwachsenenbildung Förderungen nach dem EB-Förderungsgesetz. Die Schwerpunkte und Richtlinien dafür können Sie hier herunterladen. Darüber hinaus finden Sie im untenstehenden Downloadcenter die nötigen Formulare für Beantragung und Berichtlegung.

Auch für die Programmperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2007 - 2013 finden Sie hier jeweils aktuelle Dokumente zur Information und Antragstellung.

Nationale Förderungen

EB-Förderungsgesetz

Nationale Förderungen und Richtlinien

Antrag auf Förderung

für Förderungswerber lt. EB-Förderungsgesetz:

Berichtslegung

Inhaltlicher Bericht und Finanzbericht

Aus dem inhaltlichen Bericht muss ein klar nachvollziehbarer Bezug zum Antrag und zur beantragten Fördersumme hervorgehen. D. h. ein allgemein formulierter Jahresbericht, der sämtliche Tätigkeiten beschreibt und dokumentiert, ohne Relation zu den - eventuell von verschiedenen Seiten und Stellen erhaltenen - Finanzmitteln ist nicht ausreichend. Der Finanzbericht ist vollständig, wenn er einen Soll-Ist-Vergleich und eine Belegaufstellung enthält. Es muss ein klarer Bezug zum Finanzplan lt. Antrag hergestellt sein.

Logo

Das Logo des Bundesministeriums ist bei geförderten Veröffentlichungen zu verwenden bzw. an geförderten Einrichtungen und Gegenständen anzubringen.

Das Logo mit der Ministeriumsbezeichnung sollte aus Gründen der Lesbarkeit nicht kleiner als 5 mm (Höhe des "b") sein, sonst wäre nur die Wortbildmarke zu verwenden!

Einreichung von Förderansuchen

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen postalisch an das

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung II/5
Minoritenplatz 5
A-1014 Wien

Büchereiförderung ab 2010

Das BMUKK hat seine Fördermaßnahmen für Öffentliche Büchereien neu konzipiert, um die im Regierungsprogramm geforderte Weiterentwicklung für das Öffentliche Büchereiwesen umzusetzen. Es vergibt Förderungen zur Strukturverbesserung (Ausbau des Medienbestandes, Anschaffung von Hardware) sowie Förderungen von innovativen, nachhaltigen Projekten (im Zuge von Neu- oder Umbauarbeiten, zur Errichtung von Bücherei-Netzwerken und Verbünden, um innovative Dienstleistungen in den Büchereien anbieten zu können). Für letztere sind eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan erforderlich.

Förderungen aus Mitteln des ESF und nationalen Mitteln

Website

Nähere Informationen zum Europäischen Sozialfonds in Österreich finden sich auf der Website.

Logo

Das Logo des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist bei geförderten Veröffentlichungen zu verwenden bzw. an geförderten Einrichtungen und Gegenständen anzubringen. Weitere Varianten und Dateiformate finden Sie auf der Website des ESF.


Personenförderungen

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt keine Förderungen für Einzelpersonen. Sollten Sie eine solche beanspruchen wollen, besuchen Sie unsere Seite für Personenförderung.
WEITERSAGEN: 
Nachrichten
themen
Interkulturelle Erwachsenenbildung
Migration: Neue Herausforderungen für die Erwachsenenbildung.
»mehr
Nachholung Pflichtschulabschluss