anbieterförderungen

Das bm:ukk vergibt an Einrichtungen der Erwachsenenbildung Förderungen nach dem EB-Förderungsgesetz. Die Schwerpunkte und Richtlinien dafür können Sie hier herunterladen. Darüber hinaus finden Sie im untenstehenden Downloadcenter die nötigen Formulare für Beantragung und Berichtlegung.

Für die Programmperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2007 - 2013 finden Sie hier weiters die wesentlichen Dokumente zur Information und Antragstellung.

Das bm:ukk hat den 4. Aufruf zur Einreichung von Projekten im Rahmen des Instruments "Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf" (ESF-Programm Beschäftigung) veröffentlicht.

Nationale Förderungen

EB-Förderungsgesetz

Schwerpunkte und Richtlinien

Antrag auf Förderung

für Förderungswerber lt. EB-Förderungsgesetz:

Berichtslegung

Ein Formular für die Berichtslegung folgt in Kürze.

Logo

Das Logo des Bundesministeriums ist bei geförderten Veröffentlichungen zu verwenden bzw. an geförderten Einrichtungen und Gegenständen anzubringen.

Das Logo mit der Ministeriumsbezeichnung sollte aus Gründen der Lesbarkeit nicht kleiner als 5 mm (Höhe des "b") sein, sonst wäre nur die Wortbildmarke zu verwenden!

Einreichung von Förderansuchen

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen postalisch an das

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung II/5
Minoritenplatz 5
A-1014 Wien

Büchereiförderung ab 2010

Das bm:ukk hat seine Fördermaßnahmen für Öffentliche Büchereien neu konzipiert, um die im Regierungsprogramm geforderte Weiterentwicklung für das Öffentliche Büchereiwesen umzusetzen. Es vergibt Förderungen zur Strukturverbesserung (Ausbau des Medienbestandes, Anschaffung von Hardware) sowie Förderungen von innovativen, nachhaltigen Projekten (im Zuge von Neu- oder Umbauarbeiten, zur Errichtung von Bücherei-Netzwerken und Verbünden, um innovative Dienstleistungen in den Büchereien anbieten zu können). Für letztere sind eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan erforderlich.

Förderungen aus Mitteln des ESF und nationalen Mitteln

4. Aufruf zur Einreichung von Projekten

Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur finanziert im Rahmen des ESF-Programms Beschäftigung Projektnetzwerke im Rahmen des Instruments 2.1. "Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf" mit dem Ziel, benachteiligten, bildungsfernen Personen einen Zugang zum lebensbegleitenden Lernen durch anbieterneutrale Bildungsberatung zu ermöglichen.

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum beginnt am 1. Jänner 2011 und endet am 31. Dezember 2013.

Förderungsansuchen und -unterlagen

Folgende Dokumente zur Antragstellung stehen zur Verfügung:
  • Antrag auf Finanzierung: Angaben Gesamtprojekt und Teilprojekte
  • Finanztabellen
  • Hinweise zur Erarbeitung des Projektantragskonzepts
  • Richtlinien für die Anerkennung förderbarer Kosten

Unterstützung bei der Antragstellung bietet die Nationale Stützstruktur der Abteilung Erwachsenenbildung, die Firma Arge ESF Büro, Herr Karl Zehetner, e-mail: k.zehetner@publicmanagement.at, Tel: 01/2199109-11

Frist zur Einreichung von Projekten

Die Frist zur Einreichung von Projekten endet am 30. September 2010 (einlangend). Der Antrag ist in unterfertigter Papierform an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung Erwachsenenbildung z.Hd. Frau Mag.a Regina Barth, Minoritenplatz 5, 1010 Wien sowie elektronisch an d.leitzinger@publicmanagement.at zu senden.

Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen und den formalen Auswahlkritieren entnehmen Sie dem 4. Aufruf.

Website

Nähere Informationen zum Europäischen Sozialfonds in Österreich finden sich auf der Website.

Logo

Das Logo des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist bei geförderten Veröffentlichungen zu verwenden bzw. an geförderten Einrichtungen und Gegenständen anzubringen. Weitere Varianten und Dateiformate finden Sie auf der Website des ESF.


Personenförderungen

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt keine Förderungen für Einzelpersonen. Sollten Sie eine solche beanspruchen wollen, besuchen Sie unsere Seite für Personenförderung.
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Das bm:ukk vergibt an Einrichtungen der Erwachsenenbildung Förderungen nach dem EB-Förderungsgesetz. Die Schwerpunkte und Richtlinien dafür können Sie hier herunterladen. Darüber hinaus finden Sie im untenstehenden Downloadcenter die nötigen Formulare für Beantragung und Berichtlegung.

Für die Programmperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2007 - 2013 finden Sie hier weiters die wesentlichen Dokumente zur Information und Antragstellung.

Das bm:ukk hat den 4. Aufruf zur Einreichung von Projekten im Rahmen des Instruments "Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf" (ESF-Programm Beschäftigung) veröffentlicht.

Nationale Förderungen

EB-Förderungsgesetz


Schwerpunkte und Richtlinien


Antrag auf Förderung

für Förderungswerber lt. EB-Förderungsgesetz:


Berichtslegung

Ein Formular für die Berichtslegung folgt in Kürze.

Logo

Das Logo des Bundesministeriums ist bei geförderten Veröffentlichungen zu verwenden bzw. an geförderten Einrichtungen und Gegenständen anzubringen.

Das Logo mit der Ministeriumsbezeichnung sollte aus Gründen der Lesbarkeit nicht kleiner als 5 mm (Höhe des "b") sein, sonst wäre nur die Wortbildmarke zu verwenden!

Einreichung von Förderansuchen

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen postalisch an das

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung II/5
Minoritenplatz 5
A-1014 Wien

Büchereiförderung ab 2010

Das bm:ukk hat seine Fördermaßnahmen für Öffentliche Büchereien neu konzipiert, um die im Regierungsprogramm geforderte Weiterentwicklung für das Öffentliche Büchereiwesen umzusetzen. Es vergibt Förderungen zur Strukturverbesserung (Ausbau des Medienbestandes, Anschaffung von Hardware) sowie Förderungen von innovativen, nachhaltigen Projekten (im Zuge von Neu- oder Umbauarbeiten, zur Errichtung von Bücherei-Netzwerken und Verbünden, um innovative Dienstleistungen in den Büchereien anbieten zu können). Für letztere sind eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan erforderlich.

Förderungen aus Mitteln des ESF und nationalen Mitteln

4. Aufruf zur Einreichung von Projekten

Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur finanziert im Rahmen des ESF-Programms Beschäftigung Projektnetzwerke im Rahmen des Instruments 2.1. "Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf" mit dem Ziel, benachteiligten, bildungsfernen Personen einen Zugang zum lebensbegleitenden Lernen durch anbieterneutrale Bildungsberatung zu ermöglichen.

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum beginnt am 1. Jänner 2011 und endet am 31. Dezember 2013.

Förderungsansuchen und -unterlagen

Folgende Dokumente zur Antragstellung stehen zur Verfügung:
  • Antrag auf Finanzierung: Angaben Gesamtprojekt und Teilprojekte
  • Finanztabellen
  • Hinweise zur Erarbeitung des Projektantragskonzepts
  • Richtlinien für die Anerkennung förderbarer Kosten

Unterstützung bei der Antragstellung bietet die Nationale Stützstruktur der Abteilung Erwachsenenbildung, die Firma Arge ESF Büro, Herr Karl Zehetner, e-mail: k.zehetner@publicmanagement.at, Tel: 01/2199109-11

Frist zur Einreichung von Projekten

Die Frist zur Einreichung von Projekten endet am 30. September 2010 (einlangend). Der Antrag ist in unterfertigter Papierform an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung Erwachsenenbildung z.Hd. Frau Mag.a Regina Barth, Minoritenplatz 5, 1010 Wien sowie elektronisch an d.leitzinger@publicmanagement.at zu senden.

Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen und den formalen Auswahlkritieren entnehmen Sie dem 4. Aufruf.

ESF-Grundlagendokumente und Evaluierung


Frühere Aufrufe


Praxisbeispiele

Hier finden Sie Beschreibungen geförderter ESF-Projekte zu den Themen:


Website

Nähere Informationen zum Europäischen Sozialfonds in Österreich finden sich auf der Website.


Logo

Das Logo des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist bei geförderten Veröffentlichungen zu verwenden bzw. an geförderten Einrichtungen und Gegenständen anzubringen. Weitere Varianten und Dateiformate finden Sie auf der Website des ESF.





Personenförderungen

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt keine Förderungen für Einzelpersonen. Sollten Sie eine solche beanspruchen wollen, besuchen Sie unsere Seite für Personenförderung.