anbieterförderungen

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt an Einrichtungen der Erwachsenenbildung Förderungen nach dem EB-Förderungsgesetz. Die Schwerpunkte und Richtlinien dafür können Sie hier herunterladen. Darüber hinaus finden Sie im untenstehenden Downloadcenter die nötigen Formulare für Beantragung und Berichtlegung.

Für die Programmperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2007 - 2013 finden Sie hier weiters die wesentlichen Dokumente zur Information und Antragstellung.

Nationale Förderungen

EB-Förderungsgesetz

Schwerpunkte und Richtlinien

Antrag auf Förderung

für Förderungswerber lt. EB-Förderungsgesetz:

Berichtslegung

Die Berichtslegung erfolgt analog zum Antrag mittels Soll-Ist-Vergleich.

Logo

Das Logo des Bundesministeriums ist bei geförderten Veröffentlichungen zu verwenden bzw. an geförderten Einrichtungen und Gegenständen anzubringen.

Das Logo mit der Ministeriumsbezeichnung sollte aus Gründen der Lesbarkeit nicht kleiner als 5 mm (Höhe des "b") sein, sonst wäre nur die Wortbildmarke zu verwenden!

Einreichung von Förderansuchen

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen postalisch an das

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung II/5
Minoritenplatz 5
A-1014 Wien

Büchereiförderung ab 2010

Das BMUKK hat seine Fördermaßnahmen für Öffentliche Büchereien neu konzipiert, um die im Regierungsprogramm geforderte Weiterentwicklung für das Öffentliche Büchereiwesen umzusetzen. Es vergibt Förderungen zur Strukturverbesserung (Ausbau des Medienbestandes, Anschaffung von Hardware) sowie Förderungen von innovativen, nachhaltigen Projekten (im Zuge von Neu- oder Umbauarbeiten, zur Errichtung von Bücherei-Netzwerken und Verbünden, um innovative Dienstleistungen in den Büchereien anbieten zu können). Für letztere sind eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan erforderlich.

Förderungen aus Mitteln des ESF und nationalen Mitteln

Website

Nähere Informationen zum Europäischen Sozialfonds in Österreich finden sich auf der Website.

Logo

Das Logo des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist bei geförderten Veröffentlichungen zu verwenden bzw. an geförderten Einrichtungen und Gegenständen anzubringen. Weitere Varianten und Dateiformate finden Sie auf der Website des ESF.


Personenförderungen

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt keine Förderungen für Einzelpersonen. Sollten Sie eine solche beanspruchen wollen, besuchen Sie unsere Seite für Personenförderung.
WEITERSAGEN: 
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Neue Lernformen
Informationen zu den sogenannten "Neuen Lehr- und Lernformen".
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Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt an Einrichtungen der Erwachsenenbildung Förderungen nach dem EB-Förderungsgesetz. Die Schwerpunkte und Richtlinien dafür können Sie hier herunterladen. Darüber hinaus finden Sie im untenstehenden Downloadcenter die nötigen Formulare für Beantragung und Berichtlegung.

Für die Programmperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2007 - 2013 finden Sie hier weiters die wesentlichen Dokumente zur Information und Antragstellung.

Nationale Förderungen

EB-Förderungsgesetz


Schwerpunkte und Richtlinien


Antrag auf Förderung

für Förderungswerber lt. EB-Förderungsgesetz:

Berichtslegung

Die Berichtslegung erfolgt analog zum Antrag mittels Soll-Ist-Vergleich.

Logo

Das Logo des Bundesministeriums ist bei geförderten Veröffentlichungen zu verwenden bzw. an geförderten Einrichtungen und Gegenständen anzubringen.

Das Logo mit der Ministeriumsbezeichnung sollte aus Gründen der Lesbarkeit nicht kleiner als 5 mm (Höhe des "b") sein, sonst wäre nur die Wortbildmarke zu verwenden!

Einreichung von Förderansuchen

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen postalisch an das

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung II/5
Minoritenplatz 5
A-1014 Wien

Büchereiförderung ab 2010

Das BMUKK hat seine Fördermaßnahmen für Öffentliche Büchereien neu konzipiert, um die im Regierungsprogramm geforderte Weiterentwicklung für das Öffentliche Büchereiwesen umzusetzen. Es vergibt Förderungen zur Strukturverbesserung (Ausbau des Medienbestandes, Anschaffung von Hardware) sowie Förderungen von innovativen, nachhaltigen Projekten (im Zuge von Neu- oder Umbauarbeiten, zur Errichtung von Bücherei-Netzwerken und Verbünden, um innovative Dienstleistungen in den Büchereien anbieten zu können). Für letztere sind eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan erforderlich.

Förderungen aus Mitteln des ESF und nationalen Mitteln

ESF-Grundlagendokumente und Evaluierung


Frühere Aufrufe


Praxisbeispiele

Hier finden Sie Beschreibungen geförderter ESF-Projekte zu den Themen:


Website

Nähere Informationen zum Europäischen Sozialfonds in Österreich finden sich auf der Website.


Logo

Das Logo des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist bei geförderten Veröffentlichungen zu verwenden bzw. an geförderten Einrichtungen und Gegenständen anzubringen. Weitere Varianten und Dateiformate finden Sie auf der Website des ESF.





Personenförderungen

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt keine Förderungen für Einzelpersonen. Sollten Sie eine solche beanspruchen wollen, besuchen Sie unsere Seite für Personenförderung.