anbieterförderungen

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt an Einrichtungen der Erwachsenenbildung Förderungen nach dem EB-Förderungsgesetz. Die Schwerpunkte und Richtlinien dafür können Sie hier herunterladen. Darüber hinaus finden Sie im untenstehenden Downloadcenter die nötigen Formulare für Beantragung und Berichtlegung.

Für die Programmperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2007 - 2013 finden Sie hier weiters die wesentlichen Dokumente zur Information und Antragstellung.

Aktuell: Das BMUKK hat den 5. Aufruf zur Einreichung von Projekten  zu den Förderschwerpunkten "Basisbildung" und "Migration" (ESF-Programm Beschäftigung) veröffentlicht.

Nationale Förderungen

EB-Förderungsgesetz

Schwerpunkte und Richtlinien

Antrag auf Förderung

für Förderungswerber lt. EB-Förderungsgesetz:

Berichtslegung

Die Berichtslegung erfolgt analog zum Antrag mittels Soll-Ist-Vergleich.

Logo

Das Logo des Bundesministeriums ist bei geförderten Veröffentlichungen zu verwenden bzw. an geförderten Einrichtungen und Gegenständen anzubringen.

Das Logo mit der Ministeriumsbezeichnung sollte aus Gründen der Lesbarkeit nicht kleiner als 5 mm (Höhe des "b") sein, sonst wäre nur die Wortbildmarke zu verwenden!

Einreichung von Förderansuchen

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen postalisch an das

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung II/5
Minoritenplatz 5
A-1014 Wien

Büchereiförderung ab 2010

Das BMUKK hat seine Fördermaßnahmen für Öffentliche Büchereien neu konzipiert, um die im Regierungsprogramm geforderte Weiterentwicklung für das Öffentliche Büchereiwesen umzusetzen. Es vergibt Förderungen zur Strukturverbesserung (Ausbau des Medienbestandes, Anschaffung von Hardware) sowie Förderungen von innovativen, nachhaltigen Projekten (im Zuge von Neu- oder Umbauarbeiten, zur Errichtung von Bücherei-Netzwerken und Verbünden, um innovative Dienstleistungen in den Büchereien anbieten zu können). Für letztere sind eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan erforderlich.

Förderungen aus Mitteln des ESF und nationalen Mitteln

5. Aufruf zur Einreichung von Projekten

Förderschwerpunkte "Basisbildung" und "Migration"

Das BMUKK, Abteilung Erwachsenenbildung fördert im Rahmen des Europäischen Sozialfonds ab 2012 Bildungsprogramme mit dem Ziel, die Bildungschancen für gering qualifizierte bzw. bildungsferne Personen zu erhöhen. Die Förderschwerpunkte sind "Basisbildung, unter gezielter Berücksichtigung der spezifischen Ressourcen und Problemlagen von Menschen unterschiedlicher ethnischer und sozialer Herkunft" und "Migration in der Erwachsenenbildung".

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum beginnt am 1. Februar 2012 und endet am 30. Juni 2014.

Förderungsansuchen und -unterlagen

In einer ersten Phase können Konzepte eingereicht werden, die in Folge von einem ExpertInnenbeirat beurteilt werden. Im Anschluss können nach Aufforderung durch das BMUKK Anträge eingereicht werden. Die für den zweiten Schritt erforderlichen Antragsunterlagen werden hier zum gegebenen Zeitpunkt veröffentlicht.

Frist zur Einreichung von Projekten

Das Konzept ist elektronisch und in Papierform an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung Erwachsenenbildung z.Hd. Frau Mag.a Regina Rosc, Minoritenplatz 5, 1010 Wien, E-mail regina.rosc@bmukk.gv.at zu senden.

Die Frist zur Einreichung der Konzepte endet am 30. September 2011 (einlangend). Die Aufforderung zur Einreichung von Projekten erfolgt bis zum 14. Oktober 2011. Die Projektanträge sind bis zum 30. November 2011 einzureichen.

Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen und den formalen Auswahlkritieren entnehmen Sie dem 5. Aufruf.

Website

Nähere Informationen zum Europäischen Sozialfonds in Österreich finden sich auf der Website.

Logo

Das Logo des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist bei geförderten Veröffentlichungen zu verwenden bzw. an geförderten Einrichtungen und Gegenständen anzubringen. Weitere Varianten und Dateiformate finden Sie auf der Website des ESF.


Personenförderungen

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt keine Förderungen für Einzelpersonen. Sollten Sie eine solche beanspruchen wollen, besuchen Sie unsere Seite für Personenförderung.
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Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt an Einrichtungen der Erwachsenenbildung Förderungen nach dem EB-Förderungsgesetz. Die Schwerpunkte und Richtlinien dafür können Sie hier herunterladen. Darüber hinaus finden Sie im untenstehenden Downloadcenter die nötigen Formulare für Beantragung und Berichtlegung.

Für die Programmperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2007 - 2013 finden Sie hier weiters die wesentlichen Dokumente zur Information und Antragstellung.

Aktuell: Das BMUKK hat den 5. Aufruf zur Einreichung von Projekten  zu den Förderschwerpunkten "Basisbildung" und "Migration" (ESF-Programm Beschäftigung) veröffentlicht.

Nationale Förderungen

EB-Förderungsgesetz


Schwerpunkte und Richtlinien


Antrag auf Förderung

für Förderungswerber lt. EB-Förderungsgesetz:

Berichtslegung

Die Berichtslegung erfolgt analog zum Antrag mittels Soll-Ist-Vergleich.

Logo

Das Logo des Bundesministeriums ist bei geförderten Veröffentlichungen zu verwenden bzw. an geförderten Einrichtungen und Gegenständen anzubringen.

Das Logo mit der Ministeriumsbezeichnung sollte aus Gründen der Lesbarkeit nicht kleiner als 5 mm (Höhe des "b") sein, sonst wäre nur die Wortbildmarke zu verwenden!

Einreichung von Förderansuchen

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen postalisch an das

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung II/5
Minoritenplatz 5
A-1014 Wien

Büchereiförderung ab 2010

Das BMUKK hat seine Fördermaßnahmen für Öffentliche Büchereien neu konzipiert, um die im Regierungsprogramm geforderte Weiterentwicklung für das Öffentliche Büchereiwesen umzusetzen. Es vergibt Förderungen zur Strukturverbesserung (Ausbau des Medienbestandes, Anschaffung von Hardware) sowie Förderungen von innovativen, nachhaltigen Projekten (im Zuge von Neu- oder Umbauarbeiten, zur Errichtung von Bücherei-Netzwerken und Verbünden, um innovative Dienstleistungen in den Büchereien anbieten zu können). Für letztere sind eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan erforderlich.

Förderungen aus Mitteln des ESF und nationalen Mitteln

5. Aufruf zur Einreichung von Projekten

Förderschwerpunkte "Basisbildung" und "Migration"

Das BMUKK, Abteilung Erwachsenenbildung fördert im Rahmen des Europäischen Sozialfonds ab 2012 Bildungsprogramme mit dem Ziel, die Bildungschancen für gering qualifizierte bzw. bildungsferne Personen zu erhöhen. Die Förderschwerpunkte sind "Basisbildung, unter gezielter Berücksichtigung der spezifischen Ressourcen und Problemlagen von Menschen unterschiedlicher ethnischer und sozialer Herkunft" und "Migration in der Erwachsenenbildung".

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum beginnt am 1. Februar 2012 und endet am 30. Juni 2014.

Förderungsansuchen und -unterlagen

In einer ersten Phase können Konzepte eingereicht werden, die in Folge von einem ExpertInnenbeirat beurteilt werden. Im Anschluss können nach Aufforderung durch das BMUKK Anträge eingereicht werden. Die für den zweiten Schritt erforderlichen Antragsunterlagen werden hier zum gegebenen Zeitpunkt veröffentlicht.

Frist zur Einreichung von Projekten

Das Konzept ist elektronisch und in Papierform an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung Erwachsenenbildung z.Hd. Frau Mag.a Regina Rosc, Minoritenplatz 5, 1010 Wien, E-mail regina.rosc@bmukk.gv.at zu senden.

Die Frist zur Einreichung der Konzepte endet am 30. September 2011 (einlangend). Die Aufforderung zur Einreichung von Projekten erfolgt bis zum 14. Oktober 2011. Die Projektanträge sind bis zum 30. November 2011 einzureichen.

Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen und den formalen Auswahlkritieren entnehmen Sie dem 5. Aufruf.

ESF-Grundlagendokumente und Evaluierung


Frühere Aufrufe


Praxisbeispiele

Hier finden Sie Beschreibungen geförderter ESF-Projekte zu den Themen:


Website

Nähere Informationen zum Europäischen Sozialfonds in Österreich finden sich auf der Website.


Logo

Das Logo des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist bei geförderten Veröffentlichungen zu verwenden bzw. an geförderten Einrichtungen und Gegenständen anzubringen. Weitere Varianten und Dateiformate finden Sie auf der Website des ESF.





Personenförderungen

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt keine Förderungen für Einzelpersonen. Sollten Sie eine solche beanspruchen wollen, besuchen Sie unsere Seite für Personenförderung.