Erasmus+-Auslandspraktika für Lehrlinge

Für wen ist die Förderung gedacht?

Lehrlinge ab 16 Jahren, die idealerweise schon das 2. Lehrjahr abgeschlossen haben UND LehrabsolventInnen innerhalb von 12 Monaten nach dem Lehrabschluss.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz oder Ausbildungsschwerpunkt in Österreich.
  • Mindestdauer des Praktikums im Ausland: 2 Wochen
  • Maximale Förderdauer: 365 Tage; Förderbar sind der Zeitraum von Praktikumsbeginn bis Praktikumsende, die Wochenenden zwischen den Praktikumstagen sowie max. jeweils 1 An- und Abreisetag.
  • Für den gesamten Förderzeitraum für Erasmus+ gilt, dass ein fachbezogenes Praktikum in einem ausländischen Betrieb absolviert werden muss. Reine Sprachaufenthalte werden von IFA NICHT gefördert!

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Programms Erasmus+ erhalten Lehrlinge einen Zuschuss zu Reise-, Versicherungs- und Aufenthaltskosten, die im Rahmen eines Berufspraktikums im EU-Ausland oder in einem der assoziierten Länder weltweit entstehen. Die Förderung ist je nach Zielland unterschiedlich und wird in Form von Tagespauschalen sowie einer Reisepauschale gewährt. IFA vermittelt keine bezahlten Praktikumsplätze.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Pauschalförderung für die Reise- und Aufenthaltskosten ist einerseits abhängig von der Distanz zum Praktikumsort sowie andererseits von länderspezifischen Tagessätzen.

Vorgehensweise und wichtige Termine

VON IFA ORGANISIERTER PRAKTIKUMSPLATZ: Die Ausschreibung für organisierte Praktika erfolgt zweimal jährlich. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen sind unter Bezug auf die jeweils aktuelle Ausschreibung (www.ifa.or.at) an IFA zu schicken. IFA organisiert den gesamten Auslandsaufenthalt.

SELBST ORGANISIERTES PRAKTIKUM: Die Erasmus+-Fördermittel müssen bis spätestens 4 Wochen VOR Praktikumsbeginn mit vollständigen Unterlagen bei IFA beantraget werden. Genauere Infos zum Ablauf auf www.ifa.or.at


Was Sie noch interessieren könnte

Zusätzlich zur Erasmus+-Förderung für Lehrlinge können Lehrbetriebe, die den Richtlinien entsprechen, die Bruttolehrlingsentschädigung rückerstattet bekommen.


Für Lehrlinge, deren Lehrberechtigte § 2 BAG sowie § 2 Abs. 1 LFBAG und den in den Richtlinien genannten Voraussetzungen entsprechen, gibt es die Möglichkeit eine Praktikumsprämie in Höhe von 15€ pro Tag sowie eine Sprachkursförderung zur Vorbereitung auf das Auslandspraktikum zu erhalten.

 

IFA organisiert und fördert ebenso Erfahrungsaustausche von AusbilderInnen und BerufsbildungsexpertInnen im Ausland. Im Rahmen des europäischen Programms Erasmus+ erhalten die TeilnehmerInnen einen Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten, die im Zusammenhang mit dem Erfahrungsaustausch im europäischen Ausland entstehen. Für genauere Auskünfte zum Programm melden Sie sich bitte telefonisch bei IFA.


Fragen Sie bei Ihrem Ausbildungsberechtigen nach, ob es Kontakte zu Betriebe im Ausland gibt, bzw. erkundigen Sie sich in ihrer Berufsschule bei LehrerInnen oder KollegInnen.


Informieren Sie sich über aktuelle Projekte von IFA oder x-change.
Weisen Sie Ihren Betrieb auf die Förderungen für Betriebe hin, die auch in Anspruch genommen werden können, wenn Sie ein Praktikum ohne Mittlerorganisation machen. Zu den Mittlerorganisationen:

  • x-change vermittelt derzeit Lehrlinge aus den Regionen Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg und kooperiert vorwiegend mit umliegenden Ländern.
  • ifa hat Projekte für Lehrlinge und LehrabsolventInnenaus ganz Österreich und kooperiert mit Partnern aus ganz Europa.
  • Die Standortagentur Tirol vermittelt Praktika im EU-Ausland.
 

Diese Organisationen werden u.a. im Programm Erasmus+ gefördert.

Die Lehrlinge müssen sich für das jeweilige Programm anmelden und bewerben.

Es ist mit einem Selbstbehalt zwischen €200 und €900 zu rechnen.

Hinweis für die ArbeitgeberInnen: Es ist vorgesehen, dass die Lehrlingsentschädigung während des Auslandspraktikums weiterbezahlt wird. Unternehmen, die ihren Lehrlingen während der betrieblichen Ausbildungszeit ein Auslandspraktikum ermöglichen, können eine Rückerstattung der Lehrlingsentschädigung für den Zeitraum des Praktikums beantragen!


Kontakt

IFA - Internationaler Fachkräfteaustausch
Christina Prohammer
Schönbrunner Straße 3/4, 1040 Wien,

Tel. +43(0)1 3665544-0
E-mail: info@ifa.or.at
Facebook: facebook.com/Auslandspraktikum


Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 22.12.2022 vom Fördergeber bestätigt.

Alle Angaben ohne Gewähr