Sbg: Erika-Hingler-Sieber-Stiftung

Für wen ist die Förderung gedacht?

Zweck der Stiftung ist
  • die Förderung der Schulbildung,
  • des Studiums und
  • der Weiterbildung von Kindern,

die ohne Eltern oder familiäre Fürsorge, in einem Kinderdorf, einer gleichartigen Einrichtung, einem Heim oder als Pflegekinder ganz oder überwiegend im Bundesland Salzburg aufwachsen mussten oder müssen.


Voraussetzungen

Neben den familiären Umständen ist die Stiftung für Personen, für die keine anderen ausreichenden finanziellen Mittel zur Finanzierung ihrer Schulausbildung, ihres Studiums bzw. ihrer Weiterbildung vorhanden ist.

Die österreichische Staatsbürgerschaft ist kein Unterstützungskriterium. Wohl aber muss eine Schülerin/ ein Schüler im Bundesland Salzburg geboren worden sein oder zumindest den Großteil seines Lebens hier verbracht haben.

Für Weiterbildungen werden Personen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (= Altersgrenze für Erstantrag) gefördert.


Was wird gefördert?

Finanzielle Förderung von

  • Schulausbildung (nicht in der Pflichtschule. Eine Förderung ist vor allem für ältere Schüler:innen, z.B. für eine Lernhilfe, Sprachreisen, Maturareisen, Internatskosten, Schulgeld usw. möglich).
  • Studium (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Kolleg etc.)
  • Weiterbildung (z.B.: Meisterprüfungskurs, Wifi- oder Bfi-Kurs, zusätzlicher Führerschein, Computerführerschein,...)

Wie hoch ist die Förderung?

Die gegenwärtige Obergrenze für Stipendien und Beihilfen beträgt € 900 pro Monat. Hiervon werden Familienbeihilfe, die staatliche Studienbeihilfe, Schulbeihilfen, allfällige Waisenpensionen und Unterhaltsbeiträge sowie Gehälter aus Studentenjobs etc. abgezogen.

Es besteht hierfür kein Rechtsanspruch.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Situation (SchülerInnen, Studierende, Weiterbildung):
  • Vollständiger Lebenslauf des Kindes (mit allen wichtigen Daten über die Familie, Ausbildung, Wohnsitz etc.)
  • Schulbesuchsbestätigung/ Maturazeugnis (oder Nachweis der Studienberechtigung)
  • Zweck der Unterstützung
  • Angaben über Waisenpension(en)
  • Angabe über die beabsichtigte Ausbildung bzw. Zweck der Unterstützung
  • Begleitschreiben (formloses Ansuchen) mit Absenderangabe, Tel. Nr., e-mail-Adresse

Was Sie noch interessieren könnte

Die Stiftung unterstützt subsidiär, das heißt nur insoweit, als nicht andere Zahler z.B. die Kinder- und Jugendhilfe, das Sozialamt, die Studienbeihilfenbehörde, Sozialversicherungsträger oder Finanzamt (Familienbeihilfe) vorhanden sind.

Kontakt

Erika-Hingler-Sieber-Stiftung
Postfach 74
5010 Salzburg
Tel. +43 681 / 20 88 3252
e-mail: info@ehss.at  Homepage: www.ehss.at

 

 


Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft 02/2024

Alle Angaben ohne Gewähr