Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung der Gewerkschaft Bau-Holz
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
Bei Beginn der Aus- oder Weiterbildung muss eine einjährige, aktive Mitgliedschaft bestehen.
Was wird gefördert?
Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung bei einem Bildungsträger mit Öffentlichkeitsrecht (z.B. VHS, BFI, WIFI,); Berufsbedingt-erforderte Prüfungen (z.B. LKW-Führerschein; Kran-Führerschein; Hubstapler-Führerschein; Sprengmeisterlehrgang usw.)
Anfragen an bildung@gbh.at
Wie hoch ist die Förderung?
Entstehen bei Aus- oder Weiterbildung keine Teilnahme- oder Lehrmittelkosten, jedoch sonstige Aufwendungen wie z.B. Quartier- und / oder Fahrtkosten, wird nach Abschluss der Aus- oder Weiterbildung eine Pauschalabgeltung von 50 %, maximal jedoch in der Höhe von € 100,00 gewährt.
Wenn der Förderhöchstbetrag (€ 400,00) ausgeschöpft wurde, besteht nach 5 Jahren aktiver Mitgliedschaft die Möglichkeit, für weitere Aus- oder Weiterbildungen – zu oben angeführten Bestimmungen - einen weiteren Antrag einzureichen.
Die Förderung erfolgt stets im Nachhinein (nach Abschluss) der Aus- und/oder Weiterbildung!
Vorgehensweise und wichtige Termine
- Das Antragsformular sowie die Voraussetzungen sind in allen GBH-Landesorganisationen erhältlich sowie als Download unter www.bau-holz.at/bildung oder auf Anfrage an bildung@gbh.at verfügbar.
- Füllen Sie nach Abschluss den Antrag aus und legen Sie Kopien der Teilnahmebestätigung und/oder des Abschlusszeugnisses bei.
- Sollten Teilnamekosten und/oder Kosten für Lehrmittel (z.B. Notebook) angefallen sein, legen Sie eine Rechnungskopie und/oder Zahlungsbetätigungskopie bei.
- Um eine rasche Bearbeitung gewährleisten zu können, übermitteln Sie den Antrag inkl. der erforderlichen Unterlagen auf elektronischem Wege an bildung@gbh.at
- Weitere Informationen
Was Sie noch interessieren könnte
Kontakt
- Informationen zu den Ansprechpartner*innen in den GBH-Bildungsreferaten
- E-Mail: bildung@gbh.at
Zuletzt bestätigt
Alle Angaben ohne Gewähr