Bgld: AK-Schulbeihilfe
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
Zumindest ein Elternteil muss zur Arbeiterkammer Burgenland zugehörig sein. Außerdem dürfen die Eltern für die Lehrausbildung des Kindes keine gleichartigen Förderungen von dritter Stelle bekommen (Landesregierung, AMS, etc.).
Familien, deren Nettoeinkommen monatlich € 2.410,00 (netto, Eltern + Kind) nicht übersteigt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10% dieses Betrages:
- Familie mit 1 Kind € 2.410,00 netto
- Familie mit 2 Kindern € 2.651,00 netto
- Familie mit 3 Kindern € 2.892,00 netto
- Familie mit 4 Kindern € 3.137,00 netto
- Familie mit 5 Kindern € 3.374,00 netto
Bei der Berechnung des Familieneinkommens ist das Einkommen der Eltern heranzuziehen. Dabei bleiben Trennungsgelder, Fahrtkosten, Überstunden, Familienbeihilfe, etc. außer Betracht. Bei Lehrlingen wird eine Lehrlingsentschädigung bis zum Nettomonatsbetrag von € 817,- nicht berücksichtigt.
Um weitere 10% erhöht sich die Einkommensgrenze für ein erheblich behindertes Kind für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, sowie für Kinder unter 26 Jahren, die ein Studium absolvieren.
Achtung: Ab 1.4.2023 werden die Einkommensgrenzen erhöht. Diese gelten dann für das Schuljahr 2023/24.
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
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Kontakt
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Silvia Knopf
Email:schulbeihilfen@akbgld.at
Telefon: 02682/740-3113
Zuletzt bestätigt
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