Bgld: AK-Schulbeihilfe

Für wen ist die Förderung gedacht?

AK-zugehörige Dienstnehmer, deren Kinder eine höhere Schule in Österreich (BMS, BHS, AHS ) ab der 9. Schulstufe besuchen, können für ihre Kinder um eine Schulbeihilfe ansuchen.

Voraussetzungen

Zumindest ein Elternteil muss zur Arbeiterkammer Burgenland zugehörig sein. Außerdem dürfen die Eltern für die Lehrausbildung des Kindes keine gleichartigen Förderungen von dritter Stelle bekommen (Landesregierung, AMS, etc.).

Familien, deren Nettoeinkommen monatlich € 2.410,00 (netto, Eltern + Kind) nicht übersteigt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10% dieses Betrages:

  • Familie mit 1 Kind € 2.410,00 netto
  • Familie mit 2 Kindern € 2.651,00 netto
  • Familie mit 3 Kindern € 2.892,00 netto
  • Familie mit 4 Kindern € 3.137,00 netto
  • Familie mit 5 Kindern € 3.374,00 netto

Bei der Berechnung des Familieneinkommens ist das Einkommen der Eltern heranzuziehen. Dabei bleiben Trennungsgelder, Fahrtkosten, Überstunden, Familienbeihilfe, etc. außer Betracht. Bei Lehrlingen wird eine Lehrlingsentschädigung bis zum Nettomonatsbetrag von € 817,- nicht berücksichtigt.

Um weitere 10% erhöht sich die Einkommensgrenze für ein erheblich behindertes Kind für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, sowie für Kinder unter 26 Jahren, die ein Studium absolvieren.

Achtung: Ab 1.4.2023 werden die Einkommensgrenzen erhöht. Diese gelten dann für das Schuljahr 2023/24.

 


Wie hoch ist die Förderung?

Die Beihilfe beträgt pro Schuljahr jeweils € 350,-- und wird einmalig im laufenden Schuljahr ausbezahlt.  

Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Antrag dazu muss im laufenden Schuljahr gestellt werden, da rückwirkend keine Beihilfen vergeben werden.

Was Sie noch interessieren könnte

Der Antrag auf Schulbeihilfe muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden.

 

 


Kontakt

AK Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

Silvia Knopf
Email:schulbeihilfen@akbgld.at
Telefon: 02682/740-3113

https://bgld.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderungen/Lehr-_und_Schulbeihilfe.html 


Zuletzt bestätigt

Letzte Aktualisierung: 18.08.2022 (nach Rückfrage beim Fördergeber) 

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