Bgld: AK-Lehrbeihilfe

Für wen ist die Förderung gedacht?

Lehrlinge aus einkommensschwachen Familien

Voraussetzungen

Zumindest ein Elternteil muss zur Arbeiterkammer Burgenland zugehörig sein. Außerdem dürfen die Eltern für die Lehrausbildung des Kindes keine gleichartigen Förderungen von dritter Stelle bekommen (Landesregierung, AMS, etc.).

Familien, deren Nettoeinkommen monatlich € 2.410,00 (netto, Eltern + Kind) nicht übersteigt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10% dieses Betrages:

  • Familie mit 1 Kind € 2.410,00 netto
  • Familie mit 2 Kindern € 2.651,00 netto
  • Familie mit 3 Kindern € 2.892,00 netto
  • Familie mit 4 Kindern € 3.137,00 netto
  • Familie mit 5 Kindern € 3.374,00 netto

Bei der Berechnung des Familieneinkommens ist das Einkommen der Eltern heranzuziehen. Dabei bleiben Trennungsgelder, Fahrtkosten, Überstunden, Familienbeihilfe, etc. außer Betracht. Bei Lehrlingen wird eine Lehrlingsentschädigung bis zum Nettomonatsbetrag von € 817,- nicht berücksichtigt.

Um weitere 10% erhöht sich die Einkommensgrenze für ein erheblich behindertes Kind für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, sowie für Kinder unter 26 Jahren, die ein Studium absolvieren.

Achtung: Ab 1.4.2023  werden die Einkommensgrenzen erhöht. Diese gelten dann für das Schuljahr 2023/24.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Lehrbeihilfe beträgt monatlich € 40,-- und gelangt in Halbjahresraten zu je € 240,-- zur Auszahlung.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Die AK-Lehrbeihilfe wird nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.

Was Sie noch interessieren könnte

Die Beihilfe wird ab dem Antragsmonat gewährt. Der Antrag auf Lehrhilfe muss für jedes Lehrjahr neu gestellt werden.

https://bgld.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderungen/Lehr-_und_Schulbeihilfe.html 

 

 

 


Kontakt

AK Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

Silvia Knopf
Tel.: 02682-740-3113

schulbeihilfen@akbgld.at  

 

 

 

 


 

 

 


Zuletzt bestätigt

Letzte Aktualisierung: 18.08.2022 (nach Rückfrage bei der AK)

Alle Angaben ohne Gewähr