Beihilfe zu Kurskosten, Kursnebenkosten und zur Deckung des Lebensunterhaltes

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für arbeitslose Personen, die einen Kurs besuchen. Die Teilnahme an diesem Kurs soll die Chance erhöhen, einen Arbeitsplatz zu finden. Es kann sich um eine Qualifizierungs- oder eine Berufsorientierungsmaßnahme handeln. Beihilfe wird für arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahmen erhalten, die zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen.

In besonderen Fällen können auch Beschäftigte, die wenig verdienen, diese Förderung erhalten.


Voraussetzungen

  • Sie sind arbeitslos.
  • Der Kurs erhöht Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt.

In Ausnahmefällen werden auch Menschen mit geringem Einkommen gefördert.


Was wird gefördert?

Gefördert werden können

  • die Deckung des Lebensunterhaltes während der Teilnahme,
  • Kurskosten wie z.B. Kursgebühren, Gebärdensprachdolmetschkosten, Lehrmittel und Prüfungsgebühren
  • Kursnebenkosten, wie z.B. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe (inklusive allfälliger Familienzuschläge). 

Alle Förderungswerber*innen, die eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes erhalten, sind kranken-, unfall-, und pensionsversichert.

Von den Kursgebühren und Kursnebenkosten übernimmt das AMS bis zu 100% der nachgewiesenen Kosten.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Folgende Schritte sind zur Beantragung notwendig:
  • Kontaktaufnahme mit dem AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme
  • Informations- und Beratungsgespräche mit den AMS-Berater*innen
  • Abwarten der Entscheidung

Achtung: Die Förderrichtlinien sind regional unterschiedlich! Die Bewilligung durch das AMS muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Sie beantragen die Beihilfe entweder persönlich bei Ihrem AMS oder über Ihr eAMS-Konto.


Was Sie noch interessieren könnte

Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer einer Maßnahme (z.B. Buchhaltungskurs) bzw. für ein zusammengehöriges Maßnahmenpaket gewährt (z.B. Buchhaltung I und II gelten als eine Maßnahme). Es existiert prinzipiell kein Rechtsanspruch auf eine AMS-Weiterbildungsförderung.

 

Weitere Informationen:


Kontakt

Ansprechpartner sind die Regionalen Geschäftsstellen des AMS.

Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 16.09.2023 anhand der Webseiten des AMS überprüft.

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