Bildungsteilzeitgeld

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für Arbeitnehmende, die Ihre Arbeitszeit reduzieren, um sich aus- oder weiterzubilden. Für die entfallenden Stunden gibt es einen "Lohnersatz".

 

  • Kürzen der wöchentlichen Normalarbeitszeit um 25 – 50 %.
  • Mindestens 10 Stunden bleibende Arbeitszeit pro Woche.
  • Mindestens 10 Stunden pro Woche für Aus- oder Weiterbildung.
  • Dauer der Bildungsteilzeit: mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate.
  • Sie konsumieren die Bildungsteilzeit innerhalb von 4 Jahren (auch in Teilen möglich).

Voraussetzungen

  • Sie haben mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungsteilzeit vereinbart.
  • Sie waren bei Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber vor der Bildungsteilzeit seit mindestens 6 Monate arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt – immer im selben Arbeitszeit-Ausmaß und über der Geringfügigkeitsgrenze.
  • Sie kürzen Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit um 25 bis 50 % und arbeiten weiterhin mindestens 10 Stunden pro Woche. Das Einkommen daraus muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
  • Sie erfüllen die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld
  • Sie weisen nach, dass Sie mindestens 10 Stunden pro Woche in Ihre Aus- oder Weiterbildung investieren. Wenn Sie studieren, legen Sie einen Erfolgsnachweis vor.

 

Hinweis: Sie können während der Bildungsteilzeit geringfügig selbständig oder bei einem anderen Unternehmen geringfügig unselbständig arbeiten. Sie müssen jede Aufnahme einer Arbeit sofort melden. Es gibt Sonderregelungen für Saisonarbeitskräfte.

 

In einem Unternehmen kann nur eine bestimmte Anzahl an Arbeitskräften Bildungsteilzeitgeld erhalten:

  •  Unternehmen mit bis zu 50 Personen: max. 4 Arbeitskräfte
  •  Unternehmen mit mehr als 50 Personen: 8 % der Belegschaft.

Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Regionalbeirat des AMS zustimmt.


Was wird gefördert?

  • Aus- oder Weiterbildungen im In- und Ausland mit beruflichem Bezug – z. B. Fremdsprachen- oder fachliche Schulungen.
  • Schul- oder Studien-Abschlüsse.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Sie erhalten kein Bildungsteilzeitgeld für Hobby- oder Freizeitkurse.
  • Sie dürfen eine praktische Ausbildung nicht bei Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber machen. Ausnahme: Die Ausbildung ist nur dort möglich.

Sie können Ihre Bildungsteilzeit von maximal 2 Jahren innerhalb von 4 Jahren konsumieren. Dabei haben Sie 3 Möglichkeiten:

  • Sie nehmen durchgehend 2 Jahre Bildungsteilzeit. Bitte bedenken Sie dabei: Sie können dann in den folgenden 2 Jahren keine weitere Bildungsteilzeit, Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge konsumieren.
  • Sie konsumieren die Bildungsteilzeit in Teilen. Allerdings muss jeder Teil mindestens 4 Monate dauern. Und Sie müssen alle Teile innerhalb von 4 Jahren konsumieren.
  • Sie kombinieren die Bildungsteilzeit mit einer Bildungskarenz.

Wie hoch ist die Förderung?

Sie erhalten täglich 0,91 Euro für jede volle Arbeitsstunde, um die Sie Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit reduzieren. Bruchteile von Arbeitsstunden werden nicht bezahlt.

Informationen dazu auf der AMS Website.


Vorgehensweise und wichtige Termine

  • Entweder über Ihr eAMS-Konto oder wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an Ihre AMS-Geschäftsstelle.
  • Notwendige Dokumente: Bildungsteilzeit-Vereinbarung – unterschrieben von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber.
  • Bitte beachten Sie alle Fristen, die Sie mit AMS-Berater*innen vereinbaren!

Was Sie noch interessieren könnte

Bildungsnachweis bei Aus- und Weiterbildungen

Sie weisen mit einer Bestätigung der Schulungseinrichtung nach, dass Sie eine Weiterbildung von mindestens 10 Stunden pro Woche besuchen werden.

Bildungsnachweis beim Studium

  • Sie weisen nach jeweils 6 Monaten  nach, dass Sie Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von 2 Semester-Wochenstunden oder 4 ECTS-Punkten absolviert haben.
  • Alternativ können Sie auch einen anderen Erfolgsnachweis erbringen – etwa den Nachweis für Ihren Studien-Abschluss, Ihre Diplomprüfung oder die Bestätigung, dass eine Abschlussarbeit demnächst positiv bewertet wird.

Weitere Informationen dazu auf der AMS Website.


Kontakt

Ansprechpartner sind die Regionalen Geschäftsstellen des AMS

Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 11.01.2023 anhand der Webseite des AMS überprüft.

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