NÖ: Bildungsförderung - Sonderprogramm "Berufsreifeprüfung"

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft
  • ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • ArbeitnehmerInnen, die Weiterbildungsgeld beziehen
  • WiedereinsteigerInnen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
  • öffentlich Bedienstete

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in NÖ (mindestens 1 Jahr vor Kursbeginn)
  • Die Bildungsmaßnahme erfolgt bei einem zertifizierten Bildungsträger (NÖ Cert, Ö-Cert)
  • Teilnahme an mindestens 3 Vorbereitungskursen für die Berufsreifeprüfung, 75% Anwesenheitspflicht und eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung
  • Das Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden.

Siehe auch
https://www.noel.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Berufsreifepruefung.html


Was wird gefördert?

Gefördert werden Kurskosten. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen ab. Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von DienstgeberInnen- oder sonstigen Zuschüssen.

Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- NÖ Bildungsförderung in Anspruch genommen werden.

Nicht gefördert werden:

  • Personen, die beim AMS gemeldet sind und Leistungen beziehen
  • Lehrlinge

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach Ihrem Einkommen:
  • monatliches Bruttoeinkommen bis zu € 2.000,-- maximale Förderung € 1.000,--
  • monatliches Bruttoeinkommen über € 2.000, -- maximale Förderung € 500,--

Wenn Sie zusätzliche andere Förderungen beziehen, senkt das die Höhe der Förderung aus diesem Programm.

Das Einkommen, das Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung beziehen, dient als Berechnungsgrundlage für die Förderung. Alimente, Familienbeihilfe und Pflegegeld zählen nicht zum monatlichen Einkommen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt rückwirkend nach Einlangen der Bestätigung über eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Antragstellung ausschließlich mittels Online-Formular frühestens 13 Wochen vor Beginn des Vorbereitungskurses für die 1. Teilprüfung bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.

Wenn Sie eine Förderzusage vor Kursbeginn benötigen, muss der Antrag mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung eingelangt sein.

Ablauf der Förderabwicklung:

  • Die Bildungseinrichtung bestätigt für die Fördernehmerin bzw. den Fördernehmer auf elektronischem Weg den tatsächlichen Kursantritt und die Zahlung.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Einlangen der Bestätigung über eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung durch die Fördernehmerin bzw. den Fördernehmer

Weitere Informationen, Richtlinien und Zugang zum Online-Formular erhalten Sie hier: https://www.noel.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Berufsreifepruefung.html


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Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.

Kontakt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten

E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at

Tel: 02742 9005 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline: Montag bis Donnerstag von 08.00 - 16.00 Uhr, Freitag von 08.00 - 13.00 Uhr)
Fax: 02742 9005 13777


Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 07.12.2022.

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