Kärnten: Bildungsförderung des Landes
Für wen ist die Förderung gedacht?
- ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen, Lehrlinge
- ArbeitnehmerInnen, die sich in Karenz (z.B. Elternkarenz) befinden
- WiedereinsteigerInnen
Voraussetzungen
ArbeitnehmerInnen und freie DienstnehmerInnen:
- Hauptwohnsitz in Kärnten
- Einkommensobergrenze von € 30.000,-- brutto jährlich (Jahreslohnzettel - Ziffer 245)
- Bei Alleinverdiener, (i.S. ESTG) und je unterhaltspflichtigem Kind erhöht sich dieser Betrag um € 1.000,--
ArbeitnehmerInnen in Karenz (z.B. Elternkarenz) und WiedereinsteigerInnen:
- die bis zu 3 Jahre nach Karenzende den Wiedereinstieg in das Berufsleben beabsichtigen
- es darf keine anderweitige Förderung (von Land/Bund) gewährt werden
Siehe dazu die Richtlinien (gültig ab 1.1.2019) und die Erläuterungen zur Bildungsförderung (gültig ab 1.1.2019):
https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=3&detail=913
Was wird gefördert?
- Es können grundsätzlich nur Weiterbildungsmaßnahmen, die eine nachhaltige berufliche Nutzung erwarten lassen, gefördert werden (Hobbykurse und Weiterbildungen, die in die Selbständigkeit führen, sind generell nicht förderfähig).
- Berufsspezifische Kursmaßnahmen, die der Absicherung des bestehenden Arbeitsplatzes dienen und eine erhebliche Qualifikationsverbesserung zur Folge haben.
- Kursmaßnahmen, die den Wechsel in ein anderes Berufsfeld wesentlich erleichtern, wenn ein arbeitsmarktpolitisches Interesse gegeben ist. Ein arbeitsmarktpolitisches Interesse ist dann gegeben, wenn im bisher ausgeübten Berufsfeld eine Integration in den Arbeitsmarkt nachhaltig nicht möglich war und durch die Qualifizierungsmaßnahme die Chancen auf eine Integration in den regionalen Arbeitsmarkt höher sind, als vor der Qualifizierungsmaßnahme.
- Es können nur Kurse und Weiterbildungsmaßnahmen ab einem Mindestumfang von 20 Unterrichtseinheiten zu je mind. 45 min. gefördert werden; bei einer modularen Kursmaßnahme sind die gewählten Moduleinheiten kumuliert zu sehen.
- Die Kurse und Weiterbildungsmaßnahmen müssen von einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden. Siehe dazu https://wissenslandkarte.ktn.gv.at/foerderungen/bildungstraeger
Wie hoch ist die Förderung?
- maximale Förderhöhe: € 2.500,-- innerhalb eines Förderzeitraumes von 5 Jahren
- Kurskosten sowie Prüfungsgebühren ab € 100,- werden grundsätzlich bis zur maximalen Förderhöhe mit 25% gefördert.
- Maßnahmen der Digitalisierung, Industrie 4.0, Informatik, IKT, Mikroelektronik, Fertigungstechnik, Elektrotechnik, Reinraumtechnik, Automatisierungstechnik, Mechatronik, Mechanik, Hochbau, Tiefbau, Bautechnik, Schweißtechnik, Maschinenbau, Konstruktion, CAD, Werkmeisterschulen, Vorbereitungskurse Berufsreifeprüfung, Vorbereitungskurse zu Meisterprüfungen und Befähigungsprüfungen sowie Fachausbildungen im Pflegebereich (zumindest PFA Niveau) werden mit 50% gefördert.
- Lehrlinge, junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, Arbeitnehmer*innen 50+ und Personen, die über drei Monate von Kurzarbeit betroffen sind erhalten eine 75%ige Förderung.
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, bis 3 Jahre nach dem Elternkarenzende, die zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme kein oder nur ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis haben, werden auch mit 75% gefördert.
Vorgehensweise und wichtige Termine
https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/AR17
ausgefüllt werden.
Anträge zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen können frühestens zu Beginn der Maßnahme, während der Laufzeit und bis längstens 4 Monate nach Abschluss gestellt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt grundsätzlich nach Beendigung der Qualifizierungsmaßnahme, sowie nach Vorlage der Teilnahme- und Zahlungsbestätigung durch den Bildungsträger.
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Kontakt
Abteilung 11 Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Unterabteilung Arbeitsmarkt, Lehrlingswesen und wissenschaftliche Institutionen
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: 050 536 – 31102
E-Mail: abt11.alw@ktn.gv.at
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