OÖ: Schulveranstaltungshilfe
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
- Familieneinkommen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen (berechnet nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden Sockelbetrages)
- Wohnsitz in Oberösterreich
- Besuch einer öffentlichen Pflichtschule oder einer landwirtschaftlichen Fachschule
- Anspruch auf Familienbeihilfe
Was wird gefördert?
Im Falle eines Kindes: Gefördert wird die Teilnahme an mindestens viertägigen Schulveranstaltungen (z.B. Sportwoche, Projektwoche etc.).
Im Falle von zwei oder mehr Kindern: Gefördert wird die Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit zumindest einer Nächtigung außerhalb der Schulstandortgemeinde.
Wie hoch ist die Förderung?
Im aktuellen Schuljahr 2022/2023 wird die Förderung in doppelter Höhe ausbezahlt.
Zusätzlich erhalten anspruchsberechtigte Familien einen Zuschlag von € 100 für Skiausrüstung, wenn das Kind an einem mindestens 4-tägigen Skikurs teilnimmt.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die Schulveranstaltungshilfe wird im Nachhinein zuerkannt, d.h. der Antrag kann erst dann gestellt werden, wenn das Kind bzw. die Kinder, die jeweiligen Schulveranstaltungen bereits absolviert haben.
Der Förderantrag ist für alle Kinder gleichzeitig (mit nur einem Formular) zu stellen.
Weitere Informationen zur Schulveranstaltungshilfe finden Sie auf der Website des Landes OÖ.
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Kontakt
Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit - Familienreferat
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Telefon +43 (0)732 77 20-187 72
Fax +43 (0)732 77 20-21 17 87
E-Mail familienreferat@ooe.gv.at
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