Tirol: Tiroler Bildungsförderung - Ausbildungsbeihilfe

Für wen ist die Förderung gedacht?

Fördernehmer/innen können sein

1. Arbeitnehmer/innen und freie Dienstnehmer/innen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungs-maßnahme ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst oder karenziert haben

2. Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die in einem aufrechten Arbeitsverhältnis die Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme reduziert haben

3. Wiedereinsteiger/innen

Die genauen Begriffsdefinitionen finden Sie in der Rahmenrichtlinie.


Voraussetzungen

  • Förderwerber/innen müssen grundsätzlich ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein vorhergehendes durchgehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens sechs Monaten nachweisen können.
  • Die Aus- bzw. Weiterbildung muss mindestens 2 Monate und darf maximal 3 Jahre dauern.
  • Die Wochenstundenanzahl muss mindestens 15 Stunden betragen.
  • Das Haushaltseinkommen darf eine in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.

Informationsblatt zur Einkommensberechnung hier

Berechnungshilfe hier

Beachten Sie auch die geltende Richtlinie zur Förderung.


Was wird gefördert?

Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer von beruflichen Bildungsmaßnahmen gefördert. Förderbare Bildungsmaßnahmen sind nur solche, die von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Höhe des Einkommensverlustes und nach der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung und beträgt
  • 35 % des Einkommensverlustes maximal € 350,-- monatlich, bei vorheriger mindestens vierjähriger Beschäftigungsdauer
  • 30% des Einkommensverlustes, maximal € 300,-- monatlich, bei vorheriger mindestens sechsmonatiger bis vierjähriger Beschäftigungsdauer
  • ?€ 150,-- für Wiedereinsteiger/innen

Was Sie noch interessieren könnte

Einreichfrist für Förderansuchen
  • Erstansuchen spätestens zwei Monate nach Beginn der der Förderung zugrunde liegenden Bildungsmaßnahme
  • Folgeansuchen spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Ausbildungsjahres
  • Für später einlangende Ansuchen wird eine Förderung bei Vorliegen der übrigen Fördervoraussetzungen ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Antrages gewährt

Das Ansuchen muss vor Fristende beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.

Förderansuchen sind auf dem dafür vorgesehenen online-Formular unter www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung einzureichen.


Kontakt

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Arbeitmarktförderung
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 508-7871
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung

Zuletzt bestätigt

Zuletzt geprüft am 30.9.2021

Alle Angaben ohne Gewähr