Wien: waff Programm für Karenz und Wiedereinstieg

Für wen ist die Förderung gedacht?

Karenz und Wiedereinstieg“ ist ein spezielles Programm für Wiener Wiedereinsteiger*innen - mit aufrechtem Dienstverhältnis. Dafür ist ein Programmeintritt vor Beginn oder während der Eltern- bzw. Pflegekarenz nötig.

Voraussetzungen

  • Eintritt in das Programm “Karenz und Wiedereinstieg”
  • Hauptwohnsitz Wien (Meldebestätigung)
  • Sie planen eine Eltern-, Pflege- oder Familienhospizkarenz oder sind bereits in Karenz und haben ein aufrechtes Dienstverhältnis, sind Freie Dienstnehmer*in oder Neue Selbständige
  • Die Elternkarenz bzw. Berufsunterbrechung aufgrund eines Kindes dauert nicht länger als bis zum 18 Lebensmonat des Kindes
  • Die Aus- und Weiterbildung wird nicht in Teilen oder zur Gänze während einer Bildungskarenz oder freiwilligen Karenz besucht
  • maximales Erwerbseinkommen € 2.500 netto/Monat

Was wird gefördert?

Der Schwerpunkt vom Programm „Karenz und Wiedereinstieg" liegt in Beratung für den beruflichen Wiedereinstieg.
Nach ausführlicher Beratung besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für die berufliche Aus- und Weiterbildung.


Wie hoch ist die Förderung?

max. € 4.000.-  der Kurskosten aus Mitteln des waff.
Sofern Ihr Erwerbseinkommen maximal € 2.500 netto/Monat beträgt, kann der waff notwendige und im Bildungsplan festgelegte Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einem Maximalbetrag von € 4.000,- der Kurskosten übernehmen.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung muss vor Kursbeginn gestellt werden.
  • Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, sobald Sie eine Karenz/Berufsunterbrechung planen oder in Karenz sind.
  • Treten Sie in das Programm „Karenz und Wiedereinstieg“ ein.
  • Finden Sie gemeinsam mit Ihrer*Ihrem Berater*in in einem Beratungsprozess heraus, welche beruflichen Aus- oder Weiterbildungen Ihren Wiedereinstieg unterstützen.
  • Sie absolvieren Ihre Weiterbildung bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger
  • Sie melden sich für den genehmigten Kurs an.
  • Nach Ende des Kurses werden bei Vorliegen der Kursbestätigungen die Kurskosten der tatsächlich absolvierten Einheiten mit der Bildungseinrichtung direkt 100 % der Kosten, maximal € 4.000.- können finanziell unterstützt werden.

Was Sie noch interessieren könnte

Förderungen von anderen Fördergebern werden grundsätzlich abgezogen. Es sei denn es handelt sich dabei um Förderungen von freiwilligen und gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen oder der Gemeinde Wien. Auf den Qualifizierungszuschuss des waff gibt es keinen Rechtsanspruch.

Kontakt

waff - Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung
Lassallestraße 1, 1020 Wien

www.waff.at
E-Mail: bbe@waff.at
Tel.: (01) 217 48 - 555

Zuletzt bestätigt

Zuletzt bestätigt durch den Fördergeber am 24.01.2023

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