Bgld: Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge

Für wen ist die Förderung gedacht?

Lehrlinge, deren Lehrplatz so weit vom Hauptwohnsitz entfernt ist, dass sie auf einen Heimplatz oder ein Privatquartier angewiesen sind, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.

Voraussetzungen

  • Der Antragsteller/die Antragstellerin (Eltern bzw. Unterhaltsverpflichtete oder der volljährige Lehrling mit eigenem Haushalt) muss seinen/ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.
  • Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener/bei der Alleinverdienerin darf 3.319,- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 5.311,- Euro nicht übersteigen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Wohnkosten, die aufgrund der räumlichen Entfernung zum Hauptwohnsitz im Rahmen der Lehrausbildung anfallen.


Wie hoch ist die Förderung?

Der Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge beträgt im

1. Lehrjahr: bis zu € 188,- monatlich
2. Lehrjahr: bis zu € 151,- monatlich
ab dem 3. Lehrjahr: bis zu € 114,- monatlich. 

Die Auszahlung erfolgt in vierteljährlichen Raten im Nachhinein.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Antrag kann spätestens innerhalb von 12 Monaten ab Beginn des jeweiligen Lehrjahres zu gestellt werden. 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt in vierteljährlichen Raten im Nachhinein.

Für jedes Lehrjahr muss neu angesucht werden.


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Der Antrag ist mit Bestätigung des Lehrbetriebes und Quartiergebers bei der nachfolgend beschriebenen Stelle beim Amt der Burgenländischen Landesregierung einzureichen.

Kontakt

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Referat Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057 600 DW 2611


https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/wohnkostenzuschuss-fuer-lehrlinge/ 

Ansprechpersonen:

Sabine Kremser DW 2611 
post.a6-anf@bgld.gv.at 

 


Zuletzt bestätigt

Letzte Aktualisierung: 18.08.2022

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