Vlbg: Bildungszuschuss: Bildungskonto

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • Arbeitnehmende, die vor Beginn der Ausbildung in Vorarlberg beschäftigt waren und eine mindestens einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum nachweisen können
  • vor Beginn der Ausbildung 6 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze in Vorarlberg beschäftigt waren
  • und durch die Ausbildung ihre berufliche Tätigkeit stark einschränken bzw. aufgeben müssen und damit einen erheblichen Einkommensverlust hinnehmen müssen
  • noch keine höhere Qualifikation als die Reifeprüfung aufweisen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz muss in Vorarlberg liegen.
  • Wenn vom Arbeitsmarktservice eine Beihilfe ausbezahlt wird, kann für diesen Zeitraum keine Förderung gewährt werden.
  • Das letzte vollentlohnte Monats-Bruttoeinkommen des Förderungswerbenden darf € 4.500,- nicht übersteigen. Bei der Berechnung des Nettoeinkommens werden Sonderzahlungen und die Familienbeihilfe nicht berücksichtigt. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von je € 660,- gewährt.
  • Als Vollzeitausbildung gilt auch ein Lehrverhältnis in Vorarlberg, sofern nach der kollektivvertraglich geregelten Lehrlingsentschädigung entlohnt wird.

Was wird gefördert?

Es werden gefördert:

  • Vollzeitausbildungen mit einer Dauer von mind. 4 Monaten (mind. 30 Stunden Unterrichts- bzw. Praktikumszeit an mind. 4 Tagen pro Woche) oder eine Lehre.

Es werden NICHT gefördert:

  • Hobbykurse aller Art
  • Studien an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen

Wie hoch ist die Förderung?

Zwischen € 150,- und € 370,- pro Monat für max. 10 Monate. Für Lehrverhältnisse ist die Förderung für 12 Monate pro Jahr möglich. Die genaue Förderhöhe wird nach den anfallenden Kurskosten gestaffelt und hängt auch davon ab, ob während der Ausbildung Taschengeld oder Praktikumsentgelt erhalten wird. 

Was Sie noch interessieren könnte

  • Das Ansuchen ist bei der Arbeiterkammer unter Verwendung des aufgelegten Formulars schriftlich einzubringen.
  • Das Förderansuchen kann nach Ausbildungsbeginn und muss spätestens drei Monate nach Ende des Ausbildungsjahres bzw. nach Ende der Ausbildung gestellt werden.
  • Download-Möglichkeit des Antrages sowie der Richtlinien unter http://www.bildungszuschuss.at
  • Förderung von Land Vorarlberg, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und AMS Österreich

Kontakt

Arbeiterkammer Vorarlberg
"Bildungszuschuss"
Widnau 2-4, 6800 Feldkirch
Tel.: 050/258-4200, Fax: 050/258-4201
E-mail: info@bildungszuschuss.at
Internet: http://www.bildungszuschuss.at/

 


Zuletzt bestätigt

Zuletzt aktualisiert im Januar 2024

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