Kärnten: Frauenbildungsfonds

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für Frauen, die eine Berufsausbildung benötigen, um ein gesichertes Einkommen zu erzielen, die wieder ins Berufsleben einsteigen oder zurückkehren wollen oder sich beruflich umorientieren müssen. Es werden also Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen gefördert, die in keinem Beschäftigungsverhältnis sind, keine tertiäre Ausbildung aufweisen und Frauen, die durch die Ausbildung den Erhalt des Arbeitsplatzes sichern können. Frauen, die Karenzgeld/Kinderbetreuungsgeld beziehen, können ebenfalls um Förderung ansuchen.

 


Voraussetzungen

Diese Förderung kann nur gewährt werden, wenn

  • die Förderwerberin ihren Hauptwohnsitz in Kärnten hat
  • sonstige Fördermöglichkeiten ausgeschöpft wurden, nicht gegeben sind oder damit nicht das Auslangen gefunden werden kann
  • durch die Qualifizierungsmaßnahme die Aussicht auf eine nachhaltige, eigenständige Existenzsicherung und die Integration in den Arbeitsmarkt gegeben ist, darunter sind insbesondere Qualifizierungsmaßnahmen in „Zukunftsberufe" bei Ausbildungen im MINT-Bereich (Mathematik, Information, Naturwissenschaften, Technik) und im Gesundheits-, Sozial- und Pflegebereich zu verstehen
  • ein Beratungsgespräch bei der Bildungsberatung Kärnten durch die Antragstellerin nachgewiesen wird, außer es ist nach dem Erstgespräch nicht erforderlich.
 
Siehe dazu auch die Förderrichtlinien vom 01.01.2022:
 
 
 
 
 
 

Was wird gefördert?

  • Ausbildungskosten für Qualifizierungsmaßnahmen
  • Bei dringendem Bedarf und in Fällen, in denen die Ausbildung keine eigenen Kosten verursacht, allerdings nicht berufsbegleitend angeboten wird, ein Beitrag zu den Lebenserhaltungskosten in Höhe von maximal € 250,-- monatlich während der Qualifizierungsmaßnahme bis zu einem Höchstbetrag von € 2.500,-- Gesamtfördersumme
    ODER
  • Kinderbetreuungskosten, die während der Ausbildungszeit zu diesem Zweck nötig werden. Hierbei wird der tatsächliche Bedarf abgedeckt und die Förderhöhe richtet sich nach den monatlich anfallenden Kinderbetreuungskosten (max. € 2.500 gesamt). Die Kosten und die Rechnung dafür müssen dem Referat für Frauen und Gleichstellung schriftlich nachgewiesen werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höchstgrenze der Förderung je Antragstellerin beträgt insgesamt maximal € 2.500 innerhalb eines Förderzeitraumes von 5 Jahren. Der Beitrag zu den Lebenserhaltungskosten beträgt während der Qualifizierungsmaßnahme maximal € 250 monatlich.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Die Antragstellung für die Förderung von Qualifikationsmaßnahmen hat grundsätzlich VOR Beginn dieser Maßnahme zu erfolgen.

Der Antrag ist beim Referat für Frauen und Gleichbehandlung in Klagenfurt einzubringen. Er muss enthalten:

  • Die Anmeldebestätigung zur Qualifizierungsmaßnahme (Voraussetzung: die Weiterbildung muss von einem anerkannten Bildungsträger des Landes Kärnten angeboten
    werden)
  • Die vollständigen persönlichen Daten der Antragstellerin
  • Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen
  • Nachweis über Leistungsansprüche (AMS, Land Kärnten), Versicherungsdatenauszug, Nachweis über Ehegattenunterhalt
  • Unterlagen über sämtliche sonstige Förderungen oder Zuschüsse, die bezogen werden oder deren Antrag abgewiesen wurde
  • Heirats- oder Scheidungsurkunde
  • Ggf. Bestätigung über die Beratung bei der Kompetenzberatung Kärnten

Auf Verlangen sind jeweils zusätzliche erforderliche Unterlagen nachzureichen.

Der Antrag kann online gestellt werden:

https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/GS76

 

 

 


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Es besteht kein Rechtsanspruch.

Kontakt

Amt der Kärntner Landesregierung
Referat für Frauen und Gleichstellung
Völkermarkter Ring 31, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel. 050 536 33052
E-Mail: abt13.frauen@ktn.gv.at
https://frauen.ktn.gv.at/aufgaben/frauenfoerderung

 

 


Zuletzt bestätigt

Die Informationen wurden zuletzt am 18.01.2023 aktualisiert.

 


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