Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • Lehrlinge in förderbaren Lehrbetrieben
  • Personen, die vor maximal 36 Monaten ihre Lehre beendet haben und mindestens einen Tag in einem Lehrbetrieb gelernt haben, d.h. einen Lehrvertrag haben oder hatten.

Nicht gefördert werden Lehrlinge aus der überbetrieblichen Lehrausbildung.

Alle Details zu dieser Förderung finden Sie  auf der Seite Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung der WKO.


Voraussetzungen

Kurse sind dann förderbar, wenn sie 12 Monate vor Lehrzeitende bzw. maximal 36 Monate nach Lehrzeitende besucht werden. Die Kursteilnehmenden müssen eine Teilnahmebestätigung über mind. 75% der Kursdauer vorweisen können.

Die Kurse müssen den aktuellen "Richtlinien zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen" entsprechen und genehmigt sein. Bei der Genehmigung wird auch auf marktkonforme Kosten und auf die sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Mittelverwendung geachtet.

 

Methodik Präsenz/Online

Förderbar sind auch bisher ausschließlich für direkte Präsenz von Lehrenden und Lernenden genehmigte theoretische Kurse, wenn bei diesen keine Lernmittel eingesetzt werden, die physische Präsenz erfordern (wie Maschinen/Geräte/Tiere/...). Bei diesen Kursen entfällt die Pflicht zur Neugenehmigung, wenn diese mit digitalen Tools durchgeführt werden, wobei diese interaktiv und individualisiert auszugestalten sind (keine rein asynchrone Kommunikation, sondern dialogische Elemente beinhaltend). Diese Festlegung gilt bis auf Weiteres.


Was wird gefördert?

Die Kosten von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung


Wie hoch ist die Förderung?

100 Prozent der Kosten (inklusiver Ust.) für genehmigte Kurse.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Der korrekt und vollständig ausgefüllte Formular inkl. Beilagen (Rechnung, Teilnahmebestätigung und Zahlungsnachweis) ist von den Lehrlingen per Post, Fax oder Mail an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes einzubringen.

 

Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 6 Monate nach Kursende.


Kontakt

  • Burgenland: Ingenieur-Zertifizierungsstelle: +43 5 90 907
  • Kärnten: Lehrlingsstelle Förderungen: +43 5 90 904 882, lehre.foerdern@wkk.or.at
  • Niederösterreich: Gruppe Bildung: +43 2742 851 175001, bildung@wknoe.at
  • Oberösterreich: Abteilung Bildungspolitik: +43 5 90 909 2010, lehre.foerdern@wkooe.at
  • Salzburg: Lehrlingsförderungen: +43 662 88 88 362, lehre.foerdern@wks.at
  • Steiermark: Referat Förderungen: +43 316 601 106, lehre.foerdern@wkstmk.at
  • Tirol: Förderservice der Lehrlingsstelle: +43 5 90 905 7303, lehre.foerdern@wktirol.at
  • Vorarlberg: Lehrlingsstelle/Berufsausbildung: +43 5522 305 1155, lehre@wkv.at
  • Wien: Berufliches Qualifizierungsmanagement: +43 1 514 50 2460, lehre.foerdern@wkw.at

Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 31.01.2023 mit der Webseite der WKO abgeglichen.

Alle Angaben ohne Gewähr