Mobilitätsstipendium

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für ein zur Gänze in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland betriebenes Studium besteht die Möglichkeit, eine Studienförderung zu bekommen. Dieses sogenannte Mobilitätsstipendium wird im ersten Studienjahr nach Vorlage eines Studienerfolges im Ausmaß von mindestens 15 ECTS-Punkten ausgezahlt. Ab dem zweiten Studienjahr gelten für den günstigen Studienerfolg die gleichen Voraussetzungen wie bei der Studienbeihilfe. Der Erfolgsnachweis ist auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Für jedes Semester/Trimester ist eine Inskriptionsbestätigung/Zulassungsbestätigung vorzulegen.

Hinweis: Bei der Berechnung des Mobilitätsstipendiums sind andere Förderungen und Darlehen zu Ausbildungszwecken anzurechnen. Fernstudien werden nicht mittels Mobilitätsstipendium gefördert.

Beim Mobilitätsstipendium ist ein jährliches Ansuchen erforderlich!


Voraussetzungen

  • Das Bachelor-, Master- oder Diplomstudium wird an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung betrieben. (Für Doktoratsstudien gibt es kein Mobilitätsstipendium.) Für die Beurteilung der Anerkennung ist es im Falle der Deutschen Bildungseinrichtungen maßgeblich, ob diese im Hochschulkompass die Qualifikation als „staatliche Trägerschaft“ aufweisen. Für die sonstigen EWR-Bildungseinrichtungen bzw. Bildungseinrichtungen in der Schweiz und im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ist für die Akkreditierung der Status "H+" in der Anabin-Datenbank Voraussetzung.
  • Es wurde noch kein Studium abgeschlossen. Ausnahme: trotz abgeschlossenem Bachelorstudiums kann für ein anschließendes Masterstudium ein Mobilitätsstipendium bezogen werden.
  • Die Voraussetzungen soziale Förderungswürdigkeit, günstiger Studienerfolg und Altersgrenze entsprechen den Kriterien für den Erhalt einer Studienbeihilfe.
  • Anspruch auf ein Mobilitätsstipendium haben österreichische Staatsbürger*innen und gleichgestellte Ausländer*innen und Staatenlose (§ 4 StudFG)

Was wird gefördert?

Ein Studium an einer anerkannten Hochschuleinrichtung in einem EWR Land, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder in der Schweiz.

Fachbereiche: Naturwissenschaften, Technische Wissenschaften, Humanmedizin, Land- und Forstwirtschaft, Veterinärmedizin, Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Geisteswissenschaften und Theologie, Künstlerische Studien


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Mobilitätsstipendiums wird wie die Höhe der Studienbeihilfe für ein Inlandsstudium berechnet, wobei bei der Berechnung generell von der Höhe für auswärtig Studierende auszugehen ist (€ 7.040,-). Zur genaueren Berechnung siehe Beihilfenhöhe & Berechnungsbeispiele.

Nähere Informationen finden Sie in den Richtlinien über Mobilitätsstipendien.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Örtlich zuständig für Ansuchen ist jene Stipendienstelle, in deren Sprengel der letzte Wohnsitz im Inland vor Aufnahme des Studiums im Ausland gelegen ist. Sie können auch einen Online-Antrag einbringen.

Kontakt

Mehr Informationen hier.

Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 28.09.2020 vom Fördergeber bestätigt und am 31.01.2023 mit vorhandenen Informationen auf der Website abgeglichen.

Alle Angaben ohne Gewähr