Novelle des österreichischen Urheberrechts mit Konsequenzen für Bildung

01.10.2015, Text: Birgit Aschemann, Redaktion/CONEDU
Die mit 1. Oktober inkrafttretende Novelle dehnt die Werknutzung auf Erwachsenenbildung aus und unterstützt eine Kultur des Teilens. (Serie: Digitale Technologien und Ressourcen)
Smartphone (Pixabay, CCO)
Novelle bringt deutliche Verbesserungen für Erwachsenenbildung
Foto: Pixabay (CCO lizenzfrei)
Das österreichische Urheberrecht von 1936 wird den digitalen Möglichkeiten unserer Zeit nicht mehr gerecht. Eine entsprechende umfassende Novelle wurde am 7.7.2015 vom Nationalrat beschlossen und tritt mit 1.10.2015 in Kraft. Damit wird unter anderem die freie Werknutzung auf die Erwachsenenbildung ausgedehnt.

 

"Was den Bildungsbereich betrifft, ist diese Novelle als sehr gut und wichtig einzuschätzen", weiß der Linzer Urheberrechts-Experte Michael Lanzinger: Sie trägt dem digitalen Zeitalter Rechnung und unterstützt eine Kultur des Teilens. Lanzinger ist im Übrigen der Urheber eines kostenlosen Online-Kurses "E-Learning & Recht" ab kommenden November (Link siehe Seitenende).

 

Vervielfältigung von Materialien auch in der Erwachsenenbildung möglich

Schon bisher durften Schulen und Universitäten für Unterrichts- und Lehrzwecke im entsprechenden Umfang Kopien herstellen und verbreiten - bekannt als "Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch". Nun weitet der österreichische Gesetzgeber diese Bestimmung auch auf andere Bildungseinrichtungen aus. In den Erläuterungen zum Gesetz werden Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung als Beispiel angeführt. 

 

Vervielfältigungen für Lehre auf allen Datenträgern

Neu ist auch ein Passus, der es Bibliotheken erlaubt, auf Bestellung unentgeltlich oder gegen Kostenersatz Kopien zum Schulgebrauch oder für Forschungszwecke herzustellen. Konkret wird es den Bibliotheken damit möglich gemacht, auch Vervielfältigungen auf digitalen Trägern herzustellen und den Lernenden anzubieten.

 

Veröffentlichte Werke für abgegrenzte Lernendengruppen

Bildungseinrichtungen dürfen veröffentlichte Werke für einen bestimmten abgegrenzten Kreis von Lernenden vervielfältigen und zur Verfügung stellen. Gestattet wird sogar ein Zurverfügungstellen für die Öffentlichkeit, soweit dies nicht kommerziellen Zwecke dient (§42g). Damit können Bildungseinrichtungen nun eingescanntes Material aus veröffentlichen Werken den Lernenden auf einer eigenen Lernplattform anbieten. Allerdings gilt dies nicht für explizite Schul- oder Lehrbücher.

 

Rechtlich auf der sicheren Seite arbeiten

Für manche/n Erwachsenenbildner/in mag diese Gesetzesnovelle wie eine nachträgliche Erlaubnis für eine notwendige Praxis daherkommen. Das Urheberrecht bleibt jedoch weiterhin eine komplexe Materie. Was beispielsweise im digitalen Zeitalter ein "abgegrenzter Kreis von Lernenden" ist, und ob dafür bereits eine verpflichtende Registrierung genügt, wird sich erst anhand von Publikationen und Judikatur in der Zukunft zeigen. Für die Nutzung veröffentlichter Materialien ist weiterhin zu empfehlen, spezifische urheberrechtliche Hinweise im jeweiligen Werk genau zu lesen.     

 

Wer Materialien auch über abgegrenzte Gruppen hinaus korrekt und sicher nutzen und den eigenen Ressourcenpool weiter ausbauen möchte, sollte auch auf freie Bildungsressourcen (Open Educational Resources, OER) setzen. 

 

Serie: Digitale Technologien und Ressourcen für die Erwachsenenbildung

In einer Serie von praxisnahen Beiträgen berichtet erwachsenenbildung.at über digitale Möglichkeiten für das Lernen und Lehren von und mit Erwachsenen. Damit sind bislang nicht ausgenützte Chancen verbunden, was Öffnung, Kommunikation und Austausch, aber auch Arbeitserleichterung und Effizienz betrifft. Die Serie soll dazu ermutigen, die technischen Möglichkeiten zu erproben und sich diese letztlich (individuell und als Bildungssektor) zu eigen zu machen. Alle bisher erschienenen Beiträge der Serie finden Sie hier.

Weitere Informationen:

 

Quelle:
EPALE E-Plattform für Erwachsenenbildung in Europa

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