Neuer Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen

14.01.2014, Text: Adrian Zagler, Online-Redaktion
Mit 1.1.2014 trat in Österreich ein neuer Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Bildungseinrichtungen in Kraft. Beschäftigte im Rahmen des BABE-KV sind hiervon nicht betroffen.
Wer darf sich dank erhöhtem Mindestlohntarif über mehr Geld freuen?
Foto: (C) Julien Jorge
Seit Jahresbeginn gilt in Österreich ein neuer Mindestlohntarif für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte ArbeitnehmerInnen (Verordnung M 24/2013/XXIII/97/1). Der Tarif wurde durch das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verordnet und ersetzt den Mindestlohntarif vom Dezember 2012. Die neuen Mindestlöhne gelten für Bildungseinrichtungen, die keiner kollektivvertragsfähigen Körperschaft angehören und auch selbst nicht kollektivvertragsfähig sind.

 

Der Mindestlohntarif in Zahlen

ArbeitnehmerInnen mit unterrichtender Tätigkeit erhalten nach dem neuen Tarif pro Unterrichtseinheit à 50 Minuten zwischen 23,50 Euro (ohne besondere Qualifikation und mit bis zu fünf Jahren Berufserfahrung) und 30,80 Euro (mit einschlägigem akademischen Abschluss oder staatlicher Lehramtsprüfung ab dem 21. Berufsjahr). Technisches und Hilfspersonal bekommt ein monatliches Bruttogehalt zwischen 1.356 Euro im ersten und zweiten Jahr und 1.896 Euro ab dem 18. Berufsjahr. Für höher qualifizierte Angestellte der Beschäftigungsgruppe 3 und 4 – etwa LohnverrechnerInnen, Sachbearbeiter, GrafikerInnen oder Korrespondenten – steigt dieser Rahmen auf 1.461 bis 2.337 Euro bzw. 1.684 bis 3.012 Euro. Personen in leitender Tätigkeit erhalten laut Mindestlohntarif zwischen 2.112 und 3.510 Euro, oder mehr.

 

BABE nicht betroffen

Die Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen (BABE) ist von den neuen Mindestlohntarifen nicht betroffen, da für ihre Mitglieder ein eigener Kollektivvertrag gilt. Seit Oktober 2010 sind private Bildungseinrichtungen innerhalb der BABE verpflichtet, deren Kollektivvertrag anzuwenden. Dieser wurde zuletzt per 1.5.2013 erhöht; Löhne und Gehälter stiegen damals um durchschnittlich 2,9 Prozent.

 

Zwischen März und April 2014 soll es neue Verhandlungen um den Kollektivvertrag geben, im Zuge derer auch über die Abflachung der Biennalsprünge diskutiert werden wird. Die BABE möchte bis dahin facheinschlägige Tätigkeiten aus Vordienstzeiten definieren, sowie die Anhänge und Empfehlungen zum Kollektivvertrag überarbeiten. In Kraft treten werden die neu ausgehandelten Gehälter dann voraussichtlich ab 1. Mai 2014.

 

Über BABE

Die BABE, die 1999 gegründet wurde, vertritt die Interessen der ArbeitgeberInnen im Bereich der Erwachsenbildung. Mitglieder sind ebenso gemeinnützige Bildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (bfi) und die Wiener Volkshochschulen GmbH (WVHS), wie auch zahlreiche erwerbsorientierte Bildungsanbieter. 2005 verhandelte die BABE erstmals einen Kollektivvertrag für die Erwachsenenbildungsbranche, der seither - nach Angaben der BABE - für rund 6.000 ArbeitnehmerInnen zur Anwendung kommt. Seit Juni 2010 ist Michael Sturm, Geschäftsführer des bfi Österreich, Vorsitzender der BABE.

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