ERASMUS+ und die Erwachsenenbildung

19.12.2013, Text: Lukas Wagner, Online-Redaktion
Das neue EU Programm ERASMUS+ wird Erwachsenenbildung mit Schwerpunkten auf Mobilität und Kooperationen in den nächsten Jahren maßgeblich beeinflussen.
Mit 1.1.2014 startet ERASMUS+ EU-weit.
Grafik: Europäische Kommission/Shutterstock (Ausschnitt)
ERASMUS+, das neue EU Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport wird die europäische Bildung in den Jahren 2014 bis 2020 maßgeblich beeinflussen. Strukturelle und budgetäre Änderungen sind Teil von ERASMUS+. Diese Änderungen betreffen auch den Bereich der Erwachsenenbildung, der zwar unter der Bezeichnung "ERASMUS+ Grundtvig" weitergeführt wird, aber neue Chancen und Möglichkeiten bieten soll. Die österreichische Nationalagentur für Lebenslanges Lernen plant für den 22. Jänner 2014 eine Auftaktkonferenz für das neue Programm, in deren Rahmen die neuesten Informationen erhältlich sein werden.


Vergrößerung des Budgets
ERASMUS+ verfügt über ein Gesamtbudget von 14,7 Milliarden Euro für die nächsten Jahre – eine 40% Steigerung. Auf die Erwachsenenbildung entfallen dabei mindestens 5% des Gesamtbudgets. Dieses gesteigerte Budget ermöglicht neue Programme im Bereich der Erwachsenenbildung.


Neuerungen im Antragswesen
Ziel bei ERASMUS+ ist auch Straffung und Vereinheitlichung des Antragswesens. Pro Projekttyp gibt es nur noch eine Antragsfrist pro Jahr. Anträge werden nur noch durch Institutionen, nicht mehr durch Einzelpersonen eingereicht. Die Förderkriterien und Zuschüsse werden so weit möglich vereinheitlicht, Abrechnungen erfolgen über neue Pauschalen. Zusätzlich wird die Qualitätssicherung der Projekte erweitert und Wirkungen und Auswirkungen von Projekten systematisch erfasst und ausgewertet.


Fristen für Einreichungen
Für Mobilitätsprojekte endet die Antragsfrist am 17. März 2014. In den Bereich der Mobilitätsprojekte fallen alle Anträge von Institutionen, die eine beliebige Anzahl von MitarbeiterInnen im europäischen Ausland weiterbilden wollen. Die Mobilitätsprojekte dürfen zwischen 2 Tagen und 2 Monaten dauern.

 

Für Kooperationen und Partnerschaften endet die Antragsfrist am 30. April 2014. Unterstützt werden zwei- bis dreijährige Kooperationsprojekte oder Partnerschaften von mehreren Partnereinrichtungen zu einem gemeinsamen Thema aus der Erwachsenenbildung. Die Einrichtungen müssen aus mindestens drei verschiedenen Programmländern stammen.

 

Online-Antragsformulare für Mobilitäten stehen ab Ende Jänner zur Verfügung, für strategische Partnerschaften werden die Formulare ab ca. Mitte Februar abrufbar sein. 

 

Aktionstypen bei ERASMUS+
Die bestehenden Programme im Bereich der Bildung werden zwar unter ihren alten Namen (wie beispielsweise Grundtvig) weitergeführt, die Struktur von ERASMUS+ richtet sich jedoch alleine nach den drei Aktionstypen, nämlich „Lernmobilität von Einzelpersonen", „Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und bewährten Verfahren“ und „Unterstützung politischer Reformen“. Das Gesamtbudget teilt sich in diese drei Bereiche auf, wobei dem Bereich der Mobilität mit 63% der größte Teil des Budgets zukommt.

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