Ab sofort gültig: Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium

01.07.2013, Text: Bianca Friesenbichler, Redaktion/CONEDU
ArbeitnehmerInnen können sich seit 1. Juli neben dem Job mit Förderung beruflich weiterbilden, gering Qualifizierte und Arbeitslose sich zu Fachkräften ausbilden lassen.
Mit 1. Juli 2013 gelten zusätzliche Bestimmungen für die Bildungskarenz: Durch die Bildungsteilzeit können ArbeitnehmerInnen auch neben einer Teilzeitbeschäftigung ein berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot wahrnehmen und erhalten dabei einen teilweisen Lohnersatz aus Mitteln des Arbeitsmarktservice. Das Fachkräftestipendium kann ab sofort von gering und mittel qualifizierten ArbeitnehmerInnen und Arbeitslosen beansprucht werden, um sich zu Fachkräften in sogenannten Mangelberufen ausbilden zu lassen.

 

Bildungsteilzeit

Die Bildungskarenz und die nunmehr hinzugekommene Möglichkeit der Bildungsteilzeit sind Instrumente, mit denen sich ArbeitnehmerInnen weiterqualifizieren können. Nach einer mindestens sechsmonatigen Beschäftigungsdauer haben ArbeitnehmerInnen rechtlich Anspruch auf eine Bildungskarenz zwischen zwei Monaten und einem Jahr. Sie ist allerdings mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin jeweils zu vereinbaren. Diese Voraussetzungen gelten auch für die Bildungsteilzeit. Dabei muss die Arbeit jedoch nicht unterbrochen, sondern nur reduziert werden. Für die Bildungsteilzeit kann Bildungsteilzeitgeld beantragt werden.

 

Fachkräftestipendium

Die Österreichische Bundesregierung unterstützt mit dem Fachkräftestipendium Ausbildungen in Bereichen, in denen es an Facharbeitskräften mangelt. Es sind dies die Bereiche Pflege, Kindergarten-, Sonder-, Sozialpädagogik, Soziales und Metall sowie Bau, Holz, Elektronik und Informationstechnologie. Förderfähig sind gering und mittel (unter Fachhochschulniveau) qualifizierte ArbeitnehmerInnen und Arbeitslose sowie Selbstständige, deren Gewerbe ruht. Die geförderten Ausbildungen müssen spätestens am 31.12.2014 begonnen oder wieder aufgenommen und in Österreich absolviert werden. Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Insgesamt sind dafür 25 Mio. Euro vorgesehen.

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