BABE-Kollektivvertrag neu ausverhandelt

26.04.2013, Text: Tamara Zinggl, Online-Redaktion
Die Bestimmungen des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen wurden im Frühjahr neu festgelegt und gelten ab 1. Mai 2013.
Das KV-Verhandlungsteam der Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen (BABE) konnte mit VertreterInnen der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) sowie mit der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft (vida) eine Einigung über den Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen treffen. Der neue BABE-KV tritt ab 1. Mai 2013 in Kraft.

Lohn- und Gehaltserhöhungen
Die KV-Gehälter sowie die Lehrlingsentschädigung, die KV-Zulagen und die Entlohnung von Transitarbeitskräften (TAK) werden um jeweils 2,9% erhöht. Die IST-Gehälter sowie die betrieblichen Gehaltssysteme und Zulagen werden jeweils um 2,7% erhöht. Ebenso wurden rahmenrechtliche Änderungen vorgenommen: Paragraph 15 (3) zum Beispiel regelt künftig die Anrechnung von Vordienstzeiten.

Rund 9.000 ArbeitnehmerInnen privater Bildungseinrichtungen betroffen
Der Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen gilt für 500 Bildungseinrichtungen in ganz Österreich. Er soll Arbeits- und Rahmenbedingungen, Qualität sowie ein Mindesteinkommen sichern und faire Wettbewerbsbedingungen gewährleisten. Der BABE-KV wurde erstmals 2005 abgeschlossen und wird seither permanent weiterverhandelt. Er gilt für sämtliche Betriebe, Unternehmen und Vereine, die Mitglieder der BABE sind, sowie für alle Arbeitgeber im fachlichen Geltungsbereich und die von ihnen beschäftigten ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge.
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