Ministerrat beschloss Bildungsteilzeit

29.01.2013, Text: Wilfried Hackl (seit 2016: Wilfried Frei), Redaktion/CONEDU
Ab Juli können ArbeitnehmerInnen sich bei reduzierter Arbeitszeit berufsbegleitend weiterbilden und Weiterbildungsgeld beziehen.
Mit der Bildungsteilzeit und dem Fachkräftestipendium hat der Ministerrat am 29. Jänner zwei wichtige Weiterbildungsmaßnahmen beschlossen.

Weiterbildungsgeld zusätzlich zum Gehalt/Lohn

Die ab Juli 2013 mögliche Bildungsteilzeit ist ein berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot, das die weiterhin bestehende Bildungskarenz ergänzt. "Eine zentrale Verbesserung ist, dass man auch während der Weiterbildung aktiv im Beruf bleiben kann und nicht aufhören muss zu arbeiten. In der Praxis wird sich daher die Qualifizierung stärker am Bedarf des jeweiligen Unternehmens und des Arbeitsmarktes ausrichten", betonte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner in einer Aussendung.

Die ArbeitnehmerInnen sollen während der Bildungsteilzeit, die zumindest vier Monate und maximal zwei Jahre dauern kann, einen teilweisen Lohnersatz aus Mitteln des Arbeitsmarktservice erhalten. Auf Basis einer Vereinbarung mit dem Unternehmen kann die Arbeitszeit zwischen 25 und 50 Prozent der Normalarbeitszeit liegen, darf jedoch nicht unter 10 Stunden pro Woche sinken. Davon abhängig liegt die Höhe des Bildungsteilzeitgeldes bei bis zu 456 Euro. "Mit der Bildungsteilzeit wollen wir neue Zielgruppen zur Weiterbildung motivieren. Gerade bei den geringer Qualifizierten liegt der größte Handlungsbedarf", so Mitterlehner.

Neue Bedingungen für Bildungskarenz
Beim bewährten Modell der Bildungskarenz kommt es auf heutigen Beschluss zu strengeren Bedingungen als bisher: In Zukunft muss pro Semester ein Leistungsnachweis erbracht werden, ähnlich wie beim Bezug der Familienbehilfe. Bei Bildungskarenz sind vier Semesterstunden oder acht ECTS-Punkte nachzuweisen, in der Bildungsteilzeit das halbe Ausmaß davon.

Neues Fachkräftestipendium ab Juli 2013
Das ab Juli 2013 beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragbare Fachkräftestipendium ermöglicht gering und mittel qualifizierten ArbeitnehmerInnen und Arbeitslosen, sich zu Facharbeitskräften in
bestimmten Mangelberufen ausbilden zu lassen. "Dadurch kontern wir dem höheren Arbeitslosigkeitsrisiko von geringer qualifizierten Arbeitnehmern und sichern gleichzeitig den Fachkräftebedarf der Unternehmen", so Mitterlehner. Die Gewährung des Stipendiums ist von der Zustimmung des Arbeitsmarktservice abhängig, das die jeweiligen Berufe und arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Qualifikationen in einer Richtlinie festlegt. Das Stipendium kann in Höhe der Ausgleichszulage (von 795 Euro im Jahr 2013) für die Dauer der Ausbildung gewährt werden.

Quelle: Pressemitteilung des BMWFJ, red. bearb. u. erg.