Projekt-Aufruf: Bildungszugang für benachteiligte Gruppen

04.10.2012, Text: Bianca Friesenbichler, Redaktion/CONEDU
BMUKK fördert ab 2013 ESF-Projekte, die Benachteiligten das Nachholen von Bildungsabschlüssen und den Zugang zu beruflicher Bildung erleichtern.
Das BMUKK, Abteilung Erwachsenenbildung fördert im Rahmen des Europäischen Sozialfonds ab 2013 Bildungsprogramme mit dem Ziel, die Bildungschancen für bildungsbenachteiligte und von Marginalisierung bedrohte Gruppen zu erhöhen. Zum Förderschwerpunkt "Zugang zur (Berufs)Reifeprüfung/ Studienberechtigungsprüfung und zu beruflicher Bildung für benachteiligte Gruppen" können ab sofort Projektanträge eingebracht werden.

Wer und was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die geeignet sind, um bildungsbenachteiligte und von Marginalisierung bedrohte Gruppen (z.B. Roma) beim Zugang zu beruflicher und/oder bei weiterführender Bildung zu unterstützen. Folgende Inhaltliche Anforderungen gelten:

  • Ausrichtung auf benachteiligte Zielgruppen
  • Zugänglichkeit von Maßnahmen
  • Inklusive pädagogische Ansätze
  • Community Education-Ansätze
  • Qualitätsentwicklung

Förderzeitraum
Der Förderzeitraum beginnt am 1.1.2013 und endet am 30.06.2014.

Antragstellung
Die Antragsfrist wurde verlängert: Anträge können noch bis 12. November 2012 gestellt werden. Der Antrag ist elektronisch und in unterfertigter Papierform an folgende Adresse zu schicken:

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung II/5 (Erwachsenenbildung)
z.H. Mag.a Gabriela Khannoussi-Gangoly
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
E-Mail: gabriela.khannoussi-gangoly@bmukk.g
Weitere Informationen: