Einfacher Bildungsabschlüsse nachholen
Weniger Stress dank Teilprüfungen
Wie bereits berichtet sollen in altersgerechter Form in Erwachsenenbildungseinrichtungen und Schulen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit Lehrgänge angeboten werden. An deren Ende stehen vier verpflichtende Prüfungen in Deutsch, Englisch, Mathematik und Berufsorientierung. Zusätzlich sind zwei Prüfungen aus den vier Wahlprüfungsgebieten „Kreativität und Gestaltung", "Gesundheit und Soziales", "Natur und Technik" sowie einer weiteren Sprache, abzulegen. Die Prüfungen können dabei an einem Prüfungstermin oder in Teilprüfungen abgelegt werden und dürfen bei negativem Erfolg jeweils nach Ablauf eines Monats insgesamt drei Mal wiederholt werden. Die Anerkennung von Prüfungsgebieten ist möglich, mindestens eine Teilprüfung muss an einer Schule stattfinden.
Ohne „Textiles Werken“ zum Neue-Mittelschule-Abschluss
Wer den Kompetenzanforderungen entspricht, erhält einen Abschluss der achten Schulstufe, ohne dabei zu sehr schulischen Gegebenheiten zu unterliegen. So wird vermieden, dass 25-Jährige das Fach „Textiles Werken“ nachholen müssen. Mit dem Abschluss ist - je nach den Anforderungen der grundlegenden oder vertiefenden Allgemeinbildung - die Möglichkeit für die Aufnahme in weiterführende Schulen bzw. die berufliche Ausbildung, wie mit einem Abschluss einer Neuen Mittelschule, gegeben.
Quelle: Presseinformation des BMUKK vom 12.06.2012, red. bearb.
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Artikel vom 03.05.2012 - Bildungsabschlüsse nachholen