Zurück finden ins Bildungssystem
Vorbereitungslehrgänge in EB-Einrichtungen oder Schulen
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ein Abschluss der 8. Schulstufe nach den Anforderungen der grundlegenden Allgemeinbildung als Basis für die berufliche Ausbildung, für das berufliche Fortkommen und als Voraussetzung für die Aufnahme in weiterführende Schulen möglich sein wird. Dabei wird insbesondere auf die altersgerechte Form der Vorbereitung - in Anlehnung an die Berufsreifeprüfung - Rücksicht genommen, ebenso wird die Zusammenstellung der Kompetenzanforderungen zielgruppenadäquat vorgenommen. Zunächst absolvieren die TeilnehmerInnen Vorbereitungslehrgänge an Erwachsenenbildungseinrichtungen oder in Schulen im Rahmen ihrer Teilrechtsfähigkeit.
Prüfung in sechs Fächern einschließlich "Berufsorientierung"
Die Prüfungen können an einem Prüfungstermin oder in Teilprüfungen abgelegt werden und dürfen bei negativem Erfolg jeweils nach Ablauf eines Monats insgesamt drei Mal wiederholt werden, die Anerkennung von Prüfungsgebieten ist möglich, mindestens eine Teilprüfung muss an einer Schule stattfinden. Es gibt vier verpflichtende Prüfungsgebiete, nämlich Deutsch, Englisch, Mathematik und Berufsorientierung. Zusätzlich sind aus vier Wahlprüfungsgebieten Prüfungen in zwei Gebieten abzulegen. Die Wahlprüfungsgebiete sind Kreativität und Gestaltung, Gesundheit und Soziales, weitere Sprachen sowie Natur und Technik.
"Mit diesem Gesetz, das bei entsprechender Beschlussfassung im Parlament ab 1. September 2012 in Kraft treten kann, schaffen wir eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass ehemalige SchulabbrecherInnen leichter einen Weg zurück ins Bildungssystem finden und damit auch wesentlich bessere Chancen am Arbeitsmarkt haben", schloss die Bildungsministerin.
Quelle: OTS-Aussendung des BMUKK vom 02.05.2012, red.bearb.
- Förderung für das Nachholen von Pflichtschulabschlüssen:
Initiative Erwachsenenbildung