Die BABE geht online

18.10.2011, Text: Katharina Moser, BFI Österreich
Seit Anfang Oktober 2011 ist die Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen (BABE) unter www.babe.or.at auch online präsent.
Informationen und Downloads rund um BABE und BABE-Kollektivvertrag

Auf der neuen Website stellt sich die BABE als kollektivvertragsfähige Vereinigung von ArbeitgeberInnen im Bildungsbereich vor. "Damit können wir unseren Mitgliedern und der gesamten Erwachsenenbildungsbranche ein neues Service anbieten", freut sich Michael Sturm, Geschäftsführer des BFI Österreich und BABE-Vorsitzender. Man erfährt, welche Organisationen derzeit Mitglieder sind, wer im Vorstand vertreten ist und wie man Mitglied werden kann. Es gibt einen Überblick über die Geschichte der BABE und ihre Aufgaben und Ziele. Der größte Bereich ist dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer privater Bildungseinrichtungen (BABE-KV) gewidmet, der samt Gehaltstabelle auch kostenlos heruntergeladen werden kann.

 

Der BABE-Kollektivvertrag

Mit 1. April 2005 trat nach fünf Verhandlungsjahren der zwischen der BABE und den Gewerkschaften der Privatangestellten (GPA, nun: GPA-djp) und Handel, Transport, Verkehr (HTV, nun: vida) abgeschlossene BABE-KV als erster Kollektivvertrag für die Erwachsenenbildungsbranche in Kraft. Der KV wird seither jährlich abgeschlossen und kontinuierlich weiterentwickelt. Die Verhandlungen starten jeweils im März, die aktuelle Fassung des Kollektivvertrags trat mit 1. Mai 2011 in Kraft. Auf www.babe.or.at wird man sich künftig über den aktuellen Verhandlungsstand und die Ergebnisse informieren können.

 

Satzung des BABE-Kollektivvertrags

"Satzung" nennt man die Ausdehnung des Geltungsbereichs eines Kollektivvertrages durch das Bundeseinigungsamt. Die Satzung eines KV hilft, in einer Branche Mindeststandards festzulegen und Lohndumping zu verhindern, da auch nicht vom Kollektivvertrag erfasste Organisationen ihre ArbeitnehmerInnen zu (mindestens) gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigen müssen wie jene, die den jeweiligen KV abgeschlossen haben oder ihm beigetreten sind. Seit dem 1. Oktober 2010 gelten die meisten Bestimmungen des jeweils aktuellen BABE-Kollektivvertrags für alle in Österreich tätigen privaten Einrichtungen, deren Hauptzweck in der berufsorientierten außerbetrieblichen Erwachsenenbildung liegt. Öffentlich-rechtliche Einrichtungen sind vom Geltungsbereich ausgenommen. Der BABE-Kollektivvertrag ist damit für rund 9.000 ArbeitnehmerInnen in über 500 Bildungseinrichtungen anzuwenden.

 

Die BABE

Die BABE ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende, gemeinnützige, überparteiliche und überkonfessionelle Berufsvereinigung von ArbeitgeberInnen in der Erwachsenenbildung. 1999 wurde sie als Verein gegründet, im Mai 2000 wurde ihr vom Bundeseinigungsamt die Kollektivvertragsfähigkeit zuerkannt. Ihr gehören derzeit 34 Aus- und Weiterbildungseinrichtungen an, die das Gros der Beschäftigten der Branche repräsentieren. Unter den Mitgliedern finden sich sowohl gemeinnützige als auch gewinnorientierte Organisationen.

 

Aufgaben und Ziele der BABE

Die Hauptaufgaben der BABE bestehen in der Erhaltung der Kollektivvertragsfähigkeit, der Abstimmung der Gestaltung von Arbeitsbedingungen in den Mitgliedsorganisationen, ihrer Verhandlung mit Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen und im Abschluss von Kollektivverträgen. Darüber hinaus vertritt die BABE die Interessen ihrer Mitglieder auch in Gesprächen mit Ministerien, dem Arbeitsmarktservice und anderen relevanten Stellen sowie durch Positionierung zu bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Themen.

 

Beratung und Unterstützung

Die BABE bietet ihren Mitgliedern neben der Information über die aktuellen Entwicklungen des Kollektivvertrags auch umfassende Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung des KV. "Außerdem haben BABE-Mitglieder die Möglichkeit, ihre Anliegen in den Mitgliederversammlungen und Fachgruppensitzungen aktiv einzubringen", erklärt Michael Sturm. "Jedes ordentliche Mitglied erhält je nach Anzahl seiner angestellten MitarbeiterInnen ein oder mehrere Stimmrechte." Mit der Einrichtung einer beim vorsitzführenden BFI Österreich angesiedelten Kontakt- und Servicestelle, einer Website und stetig steigender Mitgliederzahl entwickelt sich die BABE zu einer starken, leistungsfähigen Interessenvertretung. "Die BABE hat in diesem Jahr einen großen Professionalisierungsschritt getan und trägt der wachsenden Bedeutung der Erwachsenenbildung im gesamten Bildungswesen und dem erhöhten Regelungsbedarf bei den Arbeitsbedingungen in der Branche Rechnung", stellt Sturm abschließend fest.

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