ESF-Aufruf zu "Basisbildung" und "Migration"

30.06.2011, Text: Wilfried Hackl (seit 2016: Wilfried Frei), Redaktion/CONEDU
BMUKK finanziert ab 2012 ESF-Projekte in den Förderschwerpunkten Basisbildung und Migration. Konzepte jetzt einreichen!
Das BMUKK, Abteilung Erwachsenenbildung fördert im Rahmen des Europäischen Sozialfonds ab 2012 Bildungsprogramme mit dem Ziel, die Bildungschancen für gering qualifizierte bzw. bildungsferne Personen zu erhöhen. Zu den Förderschwerpunkten "Basisbildung, unter gezielter Berücksichtigung der spezifischen Ressourcen und Problemlagen von Menschen unterschiedlicher ethnischer und sozialer Herkunft" und "Migration in der Erwachsenenbildung" können zunächst Konzepte und nach Aufforderung des BMUKK Anträge eingebracht werden.

Wer und was wird gefördert?
Gefördert werden drei Arten von Projekten, und zwar (1.) Entwicklungsprojekte mit mindestens 3 operativen Partnerorganisationen, (2.) anwendungsorientierte Forschungsprojekte in Kooperation zwischen je einer Erwachsenenbildungs- und Forschungseinrichtung und (3.) Projekte zum Transfer und zur Dissemination von Projekten, die im Rahmen einer ESF-Förderung seit dem Jahr 2000 entwickelt wurden.

Entwicklungsprojekte
Gefragt sind innovative und originelle Beiträge zu den Themenbereichen: (a.) Zugang und Zugänglichkeit von Bildungsangeboten, (b.) Erstsprache - Mehrsprachigkeit, (c.) neue Ansätze von  Kooperationen auf regionaler/ Gemeindeebene sowie (d.) interkulturelle Öffnung von Erwachsenenbildungs-Einrichtungen, eingebettetes Lernen, neue Lernorte.

Anwendungsorientierte Forschungsprojekte
Unter diesem Schwerpunkt sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die sich gezielt mit der Zielgruppe der so genannten "2. Generation" und ihren Bildungsinteressen, -wünschen und -bedarfen auseinandersetzen.

Projekte zum Transfer und zur Dissemination
Unter diesem Schwerpunkt sollen der Transfer und die Dissemination von Modellen zur "Basisbildung, unter gezielter Berücksichtigung der spezifischen Ressourcen und Problemlagen von Menschen unterschiedlicher ethnischer und sozialer Herkunft" und von Modellen zum Themenbereich "Migration in der Erwachsenenbildung" gefördert werden.

Zweistufiges Verfahren der Antragstellung
Anträge können von gemeinnützigen Institutionen der Erwachsenenbildung mit Sitz im Inland eingebracht werden, wobei bis zum 30. September 2011 etwa 4-7 seitige Konzepte einzureichen sind, die von einem ExpertInnenbeirat beurteilt werden. Erst nach Aufforderung durch das BMUKK können Förderanträge vorgelegt werden, und zwar bis längstens 30. November 2011 . Der Förderzeitraum wird sich von 01. Februar 2012 bis 30. Juni 2014 erstrecken.

Unter dem angegebenen Link finden Sie die Ausschreibung in voller Länge sowie weiterführende Informationen über zu berücksichtigende Grundlagen.
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