ESF-Projekte: Jetzt einreichen!

29.06.2010, Text: Bianca Friesenbichler, Redaktion/CONEDU
Das bm:ukk ruft dazu auf, Projekte zum Thema "Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf" bis 30. September 2010 einzureichen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur finanziert im Rahmen des ESF-Programms Beschäftigung Projektnetzwerke im Rahmen des Instruments 2.1. "Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf". Ziel ist es, benachteiligten, bildungsfernen Personen einen Zugang zum lebensbegleitenden Lernen durch anbieterneutrale Bildungsberatung zu ermöglichen.

Förderzeitraum
Der Förderzeitraum beginnt am 1. Jänner 2011 und endet am 31. Dezember 2013.

Inhaltliche Anforderungen
  • ESF Österreich 2007-2013 - Operationelles Programm Beschäftigung - Schwerpunkt LLL - Bereich Erwachsenenbildung
  • Grundsätze der LLL-Strategie
  • Empirische Analyse für die Programmplanung ESF 2007 -2013
  • anbieterneutrale Bildungsberatung in einem Bundesland

Formale Auswahlkriterien
  • Projektnetzwerk in einem Bundesland mit mindestens 5 operativen Partnern, die jeweils eigene Teilprojekte durchführen
  • Förderwerber ist eine gemeinnützige Institution der Erwachsenenbildung mit Sitz im Inland (Erwachsenenbildungsförderungsgesetz BGBl Nr. 171/1973)
  • Projektträger oder ein Projektpartner verfügt über eine externe Qualitätssicherung im Bereich Bildungsberatung
  • Umsetzungsgebiete: Niederösterreich, Oberösterreich, Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg
  • Projektträger hat seinen Hauptsitz im Bundesland, in dem das Projekt umgesetzt wird
  • Projektpartner: mindestens 2 weitere Bildungs- bzw. Berufsberatungseinrichtungen und mindestens 2 einschlägige Institutionen zur Erschließung spezifische Zielgruppen
  • 20 Prozent der Gesamtkosten sind durch Landesmittel bzw. andere öffentliche nationale Mittel aufzubringen

Einreichung von Projekten
Die Frist zur Einreichung von Projekten endet am 30. September 2010 (einlangend). Der Antrag ist in unterfertigter Papierform an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zu senden. Nähere Informationen zur Einreichung sowie zur Unterstützung bei der Antragstellung entnehmen Sie dem 4. Aufruf.
Weitere Informationen: