Neuer Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen 2017

16.12.2016, Text: Karin Kulmer (seit 05/2023: Karin Lamprecht), Redaktion/CONEDU
Der neue Mindestlohntarif bringt ab 1.1.2017 eine Lohn- bzw. Gehaltsteigerung von durchschnittlich 1,6 Prozent. BABE-Mitglieder sind nicht betroffen.
Mindestlöhne und -gehälter steigen 2017
Foto: CC0 pixabay.com/Alexas_Fotos
Mit Jahresbeginn tritt in Österreich ein neuer Mindestlohntarif für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte ArbeitnehmerInnen in Kraft (Verordnung M 21/2016/XXIII/97/1). Der Tarif ersetzt den Mindestlohntarif von November 2015 und gilt für Bildungseinrichtungen, die weder selbst kollektivvertragsfähig noch Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind. MitarbeiterInnen von Einrichtungen, die den BABE-KV anwenden, sind daher nicht betroffen.

 

Der Mindestlohntarif in Zahlen

 

ArbeitnehmerInnen mit unterrichtender Tätigkeit erhalten nach dem neuen Tarif pro Unterrichtseinheit à 50 Minuten zwischen 25 Euro (ohne besondere Qualifikation in den ersten fünf Berufsjahren) und 32,80 Euro (mit einschlägigem akademischem Abschluss oder staatlicher Lehramtsprüfung ab dem 21. Berufsjahr). Das Monatsgehalt errechnet sich, indem das Mindestgehalt pro Unterrichtseinheit mit der vereinbarten Anzahl monatlicher Einheiten multipliziert wird.

 

ArbeitnehmerInnen der Beschäftigungsgruppe 2 erhalten je nach Berufserfahrung zwischen 1.442 und 2.015 Euro brutto pro Monat auf Basis einer 40-Stunden-Woche. In der Beschäftigungsgruppe 3 beträgt dieser Rahmen nun zwischen 1.550 und 2.479 Euro, in der Beschäftigungsgruppe 4 zwischen 1.784 und 3.189 Euro. Für leitendes Personal der Beschäftigungsgruppen 5, 6 und 7 liegen die neuen Mindestsätze zwischen 2.231 und 4.067 Euro.

 

Die durchschnittliche Steigerung der Mindestlöhne gegenüber dem Vorjahrestarif beträgt 1,6 Prozent.

 

BABE-Mitglieder nicht betroffen

Die Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen (BABE) ist von den neuen Mindestlohntarifen nicht betroffen, da für ihre Mitglieder ein eigener Kollektivvertrag gilt. Dieser wurde zuletzt per 1.5.2016 erhöht und brachte damals eine Erhöhung der KV-Löhne und -Gehälter um durchschnittlich 1,3 Prozent mit sich.

Weitere Informationen:

Verwandte Artikel